Viele Familien kennen und nutzen ihn – den Kinderreisepass. Er konnte bis Ende 2023 für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Seit 1. Januar 2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden: Denn das Dokument hat keinen Speicherchip, auf dem zum Beispiel die Fingerabdrücke hinterlegt sind. Das führt bei Reisen außerhalb der EU, etwa in die USA, zu Schwierigkeiten.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum gültig. Wer keinen gültigen Kinderreisepass mehr hat, muss seit 1. Januar 2024 einen regulären Reisepass oder Personalausweis für den Nachwuchs beantragen. Beide Reisedokumente sind für Kinder sechs Jahre lang gültig, jährliche Verlängerungen entfallen somit künftig.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Reisepass bzw. Personalausweis teilweise schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist – dadurch wird der Ausweis vorzeitig ungültig. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument zu beantragen.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Die Gemeinde Gröbenzell bittet, die neue Sachlage bei der Reiseplanung zu berücksichtigen. Vorsprachen im Einwohnermelde-/Passamt der Gemeinde Gröbenzell für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist nach Online-Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesinnenministeriums.