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Tag der Nachbarn in Gröbenzell

Bild: nebenan.de Stiftung
Tag der Nachbarn
Details zur Veranstaltung

Am 23. Mai ist wieder der Tag der Nachbarn. Die Gemeinde Gröbenzell nimmt dies zum Anlass, die Gemeinschaft und das Miteinander in den Vordergrund zu rücken – machen Sie mit!

Feiern Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn die Gemeinschaft und das Zusammenkommen. Vielleicht lernen Sie sich auch neu kennen?

Ob groß oder klein – jede Aktion in Ihrem lokalen Umfeld setzt ein Zeichen für ein offenes und tolerantes Miteinander. Ob Hofkonzert, gemeinsame Müllsammelaktion, Picknick, Straßenfest, Blumenpflanzaktion u.v.m. Hier können Sie Ihre Aktionen eintragen und erhalten ein kostenloses Mitmach-Set der „Stiftung nebenan“. Ebenso sehen Sie, welche Aktionen in Gröbenzell geplant sind.

Sie haben am besagten Tag keine Zeit? Kein Problem. Sie können Ihr Fest auch an einem anderen Tag planen und Ihre Nachbarinnen und Nachbarn dazu einladen. Wenn Sie Ihre Aktion auf der Seite der Stiftung eintragen, erhalten Sie auch dann noch ein Mitmach-Set.

Rückenwind durch die Gemeinde

Aktionen können Privatpersonen ebenso anmelden wie Vereine, Kitas oder Schulen. Die Gemeinde Gröbenzell unterstützt Sie mit Einladungskarten für Ihre Aktion: Diese Karten erhalten Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses kostenfrei in der benötigten Menge an der Information. So können Sie Ihre Nachbarschaft auch persönlich einladen.

Bei großen Ideen, die Straßensperrungen oder Genehmigungen erfordern (etwa Straßenfeste), hilft das Ordnungsamt unter ordungsamt@groebenzell.de gerne weiter. Hinweis: Absperrmöglichkeiten sind bei hoher Nachfrage begrenzt, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Sie planen zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr eine größere Nachbarschaftsaktion? Auch toll! Wenn Sie Ihr Straßenfest im Ordnungsamt anmelden, erwartet Sie eine kleine Aufmerksamkeit der Gemeinde.

Information
Private Aktionen mit privater Haftung
Bitte beachten Sie: Die Gemeinde Gröbenzell übernimmt für einzelne Feste, Aktionen und Veranstaltungen, die im Rahmen des Tags der Nachbarn stattfinden, keine Haftung und Versicherungsschutz. Bei größeren Aktionen, die eine öffentliche Veranstaltung darstellen, wie etwa einem Straßenfest, empfiehlt es sich daher, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und auf GEMA Gebühren zu achten, sollte Musik gespielt werden.
Private Feste sind davon nicht betroffen.

Weitere Antworten auf rechtliche Fragen rund um die Planung und Durchführung einzelner Nachbarschaftsaktionen finden Sie auf der Website zum „Tag der Nachbarn“.
tagdernachbarn.de

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