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Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung mit der Durchführung eines öffent­lichen Interessenbekundungs-verfahrens für die Träger­schaft eines Natur­kindergartens beauftragt.

Die Planung sieht vor, die Errichtung und den Betrieb an einen Träger zu ver­geben. Interessenten werden gebeten ihr Interesse an Trägerschaft und Betrieb des Naturkindergartens zu bekunden.

Die Gemeinde Gröbenzell liegt rund 16 km westlich des Münchner Stadtzentrums im Landkreis Fürstenfeldbruck im Regierungsbezirk Oberbayern. In der Gemeinde leben rund 20.000 Bürgerinnen und Bürger. Gröbenzell ist nicht nur zertifizierte Fairtrade-Gemeinde mit Gartenstadtcharakter, im September 2020 wurde Gröbenzell von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Bayern e.V. mit dem Titel „fahr­rad­freund­liche Kommune“ ausgezeichnet.

Die Analyse gemeindeeigener Grundstücke ergab, dass sechs Standorte für den Betrieb eines Naturkindergartens geeignet sind. In Absprache mit der Gemeinde­verwaltung besteht die Möglichkeit der Stand­ortbesichtigung vor Ort. Die Angabe einer Standort­präferenz durch den potentiellen Träger ist gewünscht.

Im geplanten Naturkindergarten sollen bis zu 20 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren betreut werden. Die Inbetriebnahme erfolgt idealerweise im Kindergartenjahr 2025/26 bzw. ersatzweise zum nächstmöglichen Zeit­punkt.

Mögliche Standorte für einen Naturkindergarten in Gröbenzell

Information
Auf Anfrage bei der Ortsentwicklung unter ortsentwicklung@groebenzell.de erhalten Sie gerne eine Übersicht der sechs potentiellen Standorte.

Standort „Bahnhofstraße Süd“

Grundstücksgröße: 3.223 qm

Lage und Vegetation:

  • im Ortszentrum, in direkter Nähe zum S-Bahnhof (S3)
  • Grünbereich, Pflanzlgarten II, Fahrradstellplätze, Spielcontainer

Wasser: Hauptwasserleitung liegt in Bahnhofstraße vor, Hydrant an östlicher Grundstücksgrenze

Strom: Straßenbeleuchtung auf Grundstück, Kabel Niederspannung und Kabel Hochspannung auf Gehweg an östlicher Grundstücksgrenze

Standort Bahnhofstraße Süd
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  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im südlichen Bereich der Bahnhofstraße zu sehen, dass als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück Bahnhofstraße Süd

Standortvorteile:

  • zentrale Lage im Ortszentrum
  • in unmittelbarer Nähe zur S-Bahn, ÖPNV angebunden
  • gut erschlossen an Bahnhof- / Schubertstraße
  • hydrologisch unauffällig, hydrologisches Gutachten liegt vor

Standort „Bahnhofstraße Nord“

Grundstücksgröße: 3.720 qm

Lage und Vegetation:

  • im Ortszentrum, Nahe S-Bahnhof (S3)
  • ungenutzte Grünfläche mit dichtem Gehölz- und Baumbestand (u.a. Berg-Ahorn, Esche, Rosskastanien)

Wasser: Hauptwasserleitung liegt in Bahnhofstraße vor, Hydrant an östlicher Grundstücksgrenze

Strom: Kabel Niederspannung und Kabel Hochspannung auf Gehweg an östlicher Grundstücksgrenze, stillgelegtes Kabel auf nördlichem Grundstück

Standort Bahnhofstraße Nord
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  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nördlichen Bereich der Bahnhofstraße zu sehen, dass als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück Bahnhofstraße Nord

Standortvorteile:

  • zentrale Lage im Ortszentrum
  • in unmittelbarer Nähe zur S-Bahn, ÖPNV angebunden
  • gut erschlossen an Bahnhofstraße
  • hydrologisch unauffällig, hydrologisches Gutachten liegt vor

Standort „Leiblstraße 15 und 17“    

Grundstücksgröße: 952 qm

Tatsächliche Nutzung:

  • Grundstück am nördlichen Ortsrand des Gemeindegebietes
  • ungenutzte Grünfläche mit Baumbestand in einem Allgemeinen Wohngebiet

Wasser: Hydrant an südwestlicher Grundstücksgrenze auf Wendehammer Fl.-Nr. 507/135

Strom: Kabel Niederspannung liegt in Leiblstraße

Standort Leiblstraße 15 und 17
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  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nördlichen Gemeindegebiet zu sehen, dass als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Luftbild Leiblstraße 15 und 17
  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nördlichen Gemeindegebiet zu sehen, dass als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück Leiblstraße 15 und 17 – Panoramaansicht
  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nördlichen Gemeindegebiet zu sehen, dass als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Leiblstraße 15 und 17 – Teilansicht Ost
  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nördlichen Gemeindegebiet zu sehen, dass als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Leiblstraße 15 und 17 – Teilansicht Nord

Standortvorteile:

  • Wendehammer für Hol- und Bringverkehr vorhanden
  • Hydrologisch unauffällig
  • Kleiner Spielplatz unweit an der Defreggerstraße

Standort „Östlich Gröbenbachschule“      

Grundstücksgröße: 7.364 qm

Lage und Vegetation:

  • Grundstück im Osten des Gemeinde­gebietes, direkt östlich an Gröben­bachschule grenzend
  • dichter Baum-/Gehölzbestand, u.a. mit Silber-Weiden, Filzgraben quert das Gelände

Wasser: keine Wasserleitungen in unmittelbarer Nähe vorhanden

Strom: Lage außerhalb Versorgungsgebiet

Standort östlich der Gröbenbachschule
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  • Auf dem Luftbild ist ein Grundstück im nordöstlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Luftbild Grundstück östlich der Gröbenbachschule
  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nordöstlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück östlich der Gröbenbachschule
  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nordöstlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück östlich der Gröbenbachschule – Weg
  • Auf dem Bild ist ein Grundstück im nordöstlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück östlich der Gröbenbachschule

Standortvorteile:

  • Erschließung über Gröbenbachschule Fl.-Nr. 3211 möglich
  • Weitläufiges Gelände mit umfangreichem Baumbestand und Lichtungen sowie Filzgraben auf dem Gelände

Standort „Hans-Kerle-Straße/Filzgraben“

Grundstücksgröße: 8.020 qm

Lage und Vegetation:

  • Grundstück im östlichen Außenbereich des Gemeindegebietes, in direkter Umgebung der Gröbenbachschule
  • dichter Baum-/Gehölzbestand, im Westen begrenzt durch den Filzgraben

Wasser: Wasserleitungen und Hydrant nahe der nordwestlichen Grundstücksgrenze

Strom: Kabel Niederspannung in der Nähe in Hans-Kerle-Straße

Standort Hans-Kerle-Straße/Filzgraben
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  • Auf dem Luftbild ist ein Grundstück im nordöstlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Luftbild Grundstück Hans-Kerle-Straße/Filzgraben
  • Auf dem Luftbild ist ein Grundstück im nordöstlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück Hans-Kerle-Straße/Filzgraben – Blick von Straße

Standortvorteile:

  • Anbindung über Hans-Kerle-Straße möglich
  • Weitläufiges Gelände mit umfangreichem Baumbestand sowie Filzgraben an der westlichen Grundstücksgrenze
  • Wendehammer für Hol- und Bringverkehr vorhanden

Standort „Westlich Ascherbach“  

Grundstücksgröße: 8.977 qm (Breite ca. 25 m)

Lage und Vegetation:

  • Grundstück im südwestlichen Außenbereich des Gemeindegebietes
  • ungenutzte, überwiegend bewaldete Fläche
  • über 30 Grau-Pappeln

Wasser: Hydrant östlich des Grundstücks am Fischerweg

Strom: außerhalb Versorgungsgebiet

Standort westlich des Ascherbachs
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  • Auf dem Luftbild ist ein Grundstück im südwestlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Luftbild Grundstück Ascherbachstraße
  • Auf dem Luftbild ist ein Grundstück im südwestlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück Ascherbach – Ostansicht
  • Auf dem Luftbild ist ein Grundstück im südwestlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück Ascherbach – Weg zur Bachüberquerung
  • Auf dem Luftbild ist ein Grundstück im südwestlichen Außenbereich des Gemeindegebietes zu sehen, das als potentieller Standort für einen Naturkindergarten in Frage käme.
    Grundstück Ascherbach – Westansicht

Standortvorteile:

  • Überwiegend bewaldete Fläche im regionalen Grünzug
  • Grundstücksverfügbarkeit gegeben, da ungenutzt
  • Hydrologisch unauffällig
  • Spielplatz daneben vorhanden, kann ggfls. mitgenutzt werden
  • Grünfläche westl. des Spielplatzes auf Nachbargrundstück mit Fl.-Nr. 1304 kann gegebenenfalls mitgenutzt werden
  • Querung Ascherbach über Spielplatz am Ascherbach

Anforderungen an den Träger

Der Träger benötigt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.

Der Träger besitzt eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und verfügt idealerweise bereits über Erfahrungen und Referenzen für den Be­trieb einer Kindertageseinrichtung – bestenfalls für einen Wald-/Natur­kinder­garten.

Inhalte der Interessensbekundung

  • Informationen zum Träger unter Angabe der Rechtsform und mit der Benennung von Ansprechpartnern
  • Pädagogisches Konzept und Personalkonzept sowie eine kompakte, aussage­kräftige Beschreibung des geplanten Vorgehens und der Umsetzung
  • Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Trägers

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Ortsentwicklung der Gemeinde Gröbenzell: ortsentwicklung@groebenzell.de

Termin zur Abgabe der Interessenbekundung

Hinweis
Bitte reichen Sie die Interessenbekundung bis zum 15. Dezember 2024 bevorzugt per E-Mail ein.

Bitte schicken Sie Ihre Dokumente bevorzugt per E-Mail an ortsentwicklung@groebenzell.de mit dem Betreff „Interessen­bekundungsverfahren Naturkindergarten“.

Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen mit folgender Aufschrift zusenden:

Gemeinde Gröbenzell
Ortsentwicklung
Interessenbekundungsverfahren Naturkindergarten
Rathausstraße 4
82194 Gröbenzell

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gemeinde Gröbenzell keine Kosten erstattet, die den Interessenten durch die Interessen­bekundung entstehen.

Rechtscharakter des Verfahrens

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und sich aus dem bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtung für die Gemeinde Gröbenzell ergibt.