Aktuelles zu gemeindlichen Steuern: Neue Hebesätze
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. November 2024 die Erhöhung der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) beschlossen – siehe „Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gröbenzell“.
Ab 1. Januar 2025 erhöht sich die Gewerbesteuer von 350 v. H. auf 370 v. H.
Die Grundsteuer A erhöht sich von 250 v.H. auf 600 v. H.;
die Grundsteuer B erhöht sich von 385 v. H. auf 600 v. H.
Für die Grundsteuer wurden neue Messbeträge vom Finanzamt festgesetzt. Die geänderten Grundsteuerbescheide, die auch den geänderten Hebesatz beinhalten, werden in den nächsten Wochen versendet. Aufgrund der vermehrten Anfragen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die telefonische Erreichbarkeit stark eingeschränkt sein kann.
Die Gewerbesteuerbescheide werden ebenfalls in den nächsten Wochen versendet.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits heute. Sollten Sie Fragen zu den Messbeträgen haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Fürstenfeldbruck.