Mitfahrbank in Gröbenzell
Daumen hoch! Wer hier sitzt, der signalisiert: „Ich möchte mitgenommen werden“. Die erste Mitfahrbank in Gröbenzell gibt es seit April 2019 an der Olchinger Straße. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zum Öffentlichen Nahverkehr.
Wie funktioniert die Mitfahrbank?
Das Prinzip ist einfach: Schild umklappen, setzen, warten, mitfahren. Bürgerinnen und Bürger stellen das Richtungsschild nach München ein (wahlweise S-Bahnhof Lochhausen, S-Bahnhof Pasing oder S-Bahnhof Moosach) und dann heißt es warten, bei der nächsten Gelegenheit einsteigen und mitfahren. Die Bank steht gut sichtbar und deutlich beschildert an der Staatsstraße in Fahrtrichtung München auf Höhe des Drogeriemarkes.
Die Mitfahrbank besteht aus einer Bank, einem Radparkplatz mit Ansperrmöglichkeit sowie einem Mast mit Wegweisern. Autofahrende mit passendem Ziel und freien Sitzplätzen können die potentiellen Mitfahrerinnen und Mitfahrer ganz unkompliziert mitnehmen. „Mitnehmen und mitgenommen werden, kostet kaum Zeit und kein Geld“, sagte der Erste Bürgermeister Martin Schäfer bei der Einweihung. „Es fördert die Kommunikation und schont die Umwelt. Die Mitfahrbank ist zudem ein beliebter Treffpunkt für Fahrgemeinschaften. Mitmachen kann jeder!“
Vorerst sind drei Wegweiser für folgende Ziele montiert: S-Bahn Lochhausen, Pasing und Moosach. Ein weiteres Schild verweist auf die Partnerstädte der Gemeinde Garches bei Paris und Pilisvörösvàr in Ungarn. Wer weiß, vielleicht gibt es einmal eine außergewöhnliche Geschichte dazu zu erzählen? Bei Bedarf können weitere Zieleschilder ergänzt werden.
Mit dem Projekt soll kein Ersatz, sondern vielmehr eine Ergänzung zum bestehenden ÖPNV angeboten werden. Für die Zukunft sind noch zwei weitere Bänke geplant.
Wie sieht es mit den rechtlichen Aspekten aus?
Beim Einsteigen in einen fremden Pkw denkt niemand an einen Unfall. Doch sollte es dazu kommen: Ist der Mitfahrende geschützt? Könnten bei einem Unfall Schadenersatzforderungen auf den Mitnehmenden zukommen?
Man kann entspannt mitfahren. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind gedeckt. Eigenvorsorge ist nicht notwendig. Warum? In Deutschland muss für jeden Pkw eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber sind alle Haftpflichtansprüche Dritter – also auch die des Mitfahrenden – versichert. Reguliert werden neben Personenschäden auch Schäden, die als Folge eines Unfalls auftreten, zum Beispiel Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen.
Dementsprechend ist es unerheblich, ob der mitnehmende Autofahrer schuldlos in eine Karambolage verwickelt wird oder ob er selbst dafür verantwortlich ist.
Fazit: Einer gelegentlichen Mitnahme Fremder steht nichts im Wege. Sie ist im Rahmen der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Etwas anders sieht es bei einer gewerblichen Mitnahme aus. Wer Zweifel hat, kontaktiert am besten seinen Kfz-Haftpflichtversicherer.
Eine Mitfahrbank aufzustellen hat für die Gemeinde keine haftungsrechtlichen Folgen, denn die Benutzung der Bank geschieht freiwillig, ohne Vertrag und ohne Bezahlung.
Deutschlandweite Alternative – die Mitfahrzentrale
Die Gemeinde Gröbenzell ist an die Mitfahrzentrale (MiFaZ) angeschlossen, eine Online-Vermittlung von Fahrgemeinschaften. Die Nutzer können die gewünschten Strecken in Form von Angeboten und Gesuchen inserieren und mit Hilfe einer Karte und intelligenter Umkeissuchfunktion nach Einträgen suchen.
Schwerpunkt der MiFaZ ist der Pendlerverkehr, d.h. alle Menschen die regelmäßig kürzere Strecken fahren. Genauso gut können aber auch Langstrecken eingegeben werden. Jeder Eintrag ist natürlich von jeder MiFaZ aus auffindbar!