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1. Verwaltungsgebühren

Verwaltungsgebühren werden nach der Kostensatzung der Gemeinde Gröbenzell in der jeweiligen Fassung i.V. mit dem Kommunalen Kostenverzeichnis in der jeweiligen Fassung erhoben.

2. Benutzungsgebühren

Bauliche Anlagen (einschl. Schilder, Pfosten, Masten u.ä.), soweit durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann.

1. Werbeanlagen

Schaukästen, Nasenschilder sowie feststehende Markisen, die mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
Gebühren-satzBetragMindest-gebühr
a) bis zu einer Größe von 0,6 m² Frontflächejährlich26,00€51,00€
b) je weitere angefangene 0,5 m² Frontflächejährlich10,00€26,00€
c) bei vorübergehender (tage- oder stundenweiser) Nutzung je angefangener m² Frontflächetäglich1,00€5,00€3,00€
Als Frontfläche rechnet diejenige Fläche mit der größten sichtbaren Ausdehnung. Schaukästen für Vereine mit gemeinnützigem Charakter, Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, soweit letztere Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.gebührenfrei

2. Warenautomaten

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
a) bis 0,6 m² Frontflächejährlich26,00 €51,00 €
b) über 0,6 m² Frontflächejährlich51,00 €256,00 €

Als Frontfläche rechnet diejenige Fläche mit der größten sichtbaren Ausdehnung.

3. Verkaufsstände u.ä.

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
c) feste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske u. dgl. je angefangene qm in Anspruch genommener Verkehrsflächemonatlich10,00 €15,00 €26,00 €
d) Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art je m² beanspruchter Verkehrsflächetäglich0,50 €1,50 €10,00 €

4. Werbeveranstaltungen

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
 z. B. Gewerbe- und Autoveranstaltungtäglich102,00 €256,00 €

5. Sonstige gewerbliche Anlagen

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
z. B. Schilder, Transparente, Fahnen einschließlich Pfosten und Masten für gewerbliche Zwecke je Anlagemonatlich3,00 €26,00 €
für nicht gewerbliche Zweckegebührenfrei

6. Selbstbedienungsvorrichtungen

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
für Tageszeitungen pro Vorrichtungjährlich26,00 €51,00 €

7. Sonstige Werbung

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
e) Verteilen geschäftlicher Werbezettel u.ä. für jede Aktion10,00€51,00 €
f) Umherfahren und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke der Werbung (ausgenommen Wahlwerbung) pro Fahrzeugtäglich15,00€51,00€

8. Tische und Sitzgelegenheiten

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden je angefangenem m² beanspruchter Verkehrsflächemonatlich
täglich
5,00€
0,50€
15,00€
3,00€
15,50€
3,00€

9. Wartehallen, Informationsstände

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
ohne Verkaufsbetrieb, die dem öffentlichen. Interesse dienengebührenfrei

10. Baustelleneinrichtungen

Baustofflagerungen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Maschinen, Baracken und Arbeitswagen, Geräte, Fahrzeuge sowie Hilfseinrichtungen Lagerplätze und Container.

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
bis 10 m² Nutzflächeje angef. Woche10,00 €36,00 €
über 10 m² bis 100 m²je angef. Woche23,00 €268,50 €
über 100 m²je angef. Woche179,00 €892,00 €

11. Zum Be- und Entladen

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
Be- und Entladen von Fahrzeugen bestimmte Vorrichtungen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen, je angefangenem m² beanspruchter öffentliche Verkehrsflächejährlich31,00€153,50€

12. Fahrradständer

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
Fahrradständer und andere Vorrichtungen zum Abstellen von Fahrrädern pro angefangene qm in Anspruch genommene Flächejährlich5,00€26,00€

Kreuzungen

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
13. Leitungen aller Art (über- oder unterirdisch) mit Zubehör, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen oder nicht im öffentlichen Interesse betrieben werden oder betrieben werden sollen. Je angefangene 20 m Länge5,00€26,00€
a) bis zu einem Jahrmonatlich5,00€15,50€
b) über ein Jahrjährlich61,50€184,00€
14. Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser, der öffentlichen Abwasserentsorgung, jeweils mit Hausanschlüssen und Zubehör und sonstige Transportleitungen im öffentlichen Interesse (z. B. Gas- und Mineralölfernleitungen)gebührenfrei

Unerlaubte Sondernutzungen

Art der SondernutzungZeitraum
von/bis
GebührensatzBetragMindestgebühr
15. Fahrzeuge
Nicht zugelassene Fahrzeug, solche ohne eigene Antriebsmöglichkeit, soweit sie auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sind.
je angef. Woche26,00€72,00€

Gemeinde Gröbenzell, den 1. Januar 2002