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Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl

Bild: Leopictures / Pixabay
Nahaufnahme: Rotstift kreuzt einen Kreis an

Die vorgezogene Neuwahl findet am 23. Februar 2025 statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag, dies ist am 27. Dezember 2024 geschehen. Eine vorgezogene Bundestagswahl führt, da diese innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss, zu erheblichen Verkürzungen von Fristen – u. a. bei der Briefwahl, für die wenig Zeit bleibt (vgl. dazu auch die Informationen zur Bundestagswahl, siehe 4.).

1. Informationen zu zeitlichen Vorläufen und Fristen

Die Gemeindeverwaltung wird die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltag ausstellen können. Der Zeitpunkt hängt davon ab, wann die Stimmzettel gedruckt werden können und der Gemeinde zur Verfügung stehen. Sobald der Gemeinde die Stimmzettel vorliegen, werden diese unverzüglich veröffentlicht.

Die Wahlbenachrichtigung wird bereits Ende Januar/Anfang Februar an alle Wahlberechtigten verschickt werden. Briefwahlanträge können anhand des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters sollten in der Woche vor der Wahl (ab 17. Februar 2025) Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus beantragt werden. Bei einem Postversand ist ansonsten ggf. nicht gewährleistet, dass diese rechtzeitig bei Ihnen ankommen. Auf die Postlaufzeiten hat die Gemeinde Gröbenzell keinen Einfluss. Bitte bedenken Sie auch die notwendige Zeit für einen möglichen Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Gemeinde per Post: Die Deutsche Post empfiehlt den Wählern und Wählerinnen, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken. Mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlands ist dies für Sie als Wähler portofrei. Wahlbriefe aus dem Ausland sind jedoch zu frankieren.

Die roten Wahlbriefe können am Wahltag selbst bis 18 Uhr in den Briefkasten im Rathaus Gröbenzell, Rathausstraße 4, eingeworfen werden. Um 18 Uhr wird dieser Briefkasten nochmals geleert und die Wahlbriefe den Briefwahlvorständen zur Auszählung übergeben.

Sie können, soweit die Stimmzettel hier vorliegen, Briefwahlunterlagen vor Ort im Rathaus auch persönlich beantragen und gleich mitnehmen beziehungsweise vor Ort in einer Wahlkabine im Verfügungsbereich im Erdgeschoss ausfüllen und einwerfen. Bitte beachten Sie die Hinweise dazu auf dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

2. Wichtige Informationen für Deutsche im Ausland

Antragsformulare für Deutsche im Ausland finden Sie hier.

3. Informationen zum Wahlkreis

Bei der Bundestagswahl 2025 gehört Gröbenzell erneut dem Wahlkreis Fürstenfeldbruck an (Wahlkreisnummer 214). 

Eine „Besonderheit“ sind die sogenannten Auswahlbezirke für die Repräsentative Wahlstatistik: Hier werden in einzelnen Wahlbezirken an die Wählerinnen und Wähler markierte Stimmzettel ausgegeben. Diese sind am linken oberen Rand mit den Buchstaben A bis M bedruckt, wobei jeder Buchstabe für eine bestimmte Personenaltersgruppe steht.

So erhalten zum Beispiel alle Wählende, die männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister stehen und zwischen 2001 und 2007 geboren sind, Stimmzettel mit der „A“-Kennzeichnung. Die Markierung „M“ steht für Frauen der Geburtsjahre 1955 und früher. Diese Stimmzettel werden nach der Wahl dem Bayerischen Landesamt für Statistik vorgelegt und dort statistisch ausgewertet. Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht beeinträchtigt.

In Gröbenzell betrifft dies den Wahlbezirk 05 und Briefwählende aus dem Wahlbezirk 01.

4. Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Urnenwahl

In Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, wo Ihr Wahllokal für die Urnenwahl ist und ob dieses barrierefrei ist. Wenn Sie in einem anderen Wahllokal wählen möchten, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen (s. u.) und mit dem Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, jedes beliebige Wahllokal in Gröbenzell (bzw. im gesamten Wahlkreis) aufsuchen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein mit Stimmzettel, Umschlägen und Merkblatt)

Wegen verkürzter Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl werden die Stimmzettel erst ca. zwei Wochen vor der Wahl zur Verfügung gestellt. Dies hat die Kreiswahlleitung der Gemeinde mitgeteilt. Die Briefwahlunterlagen können erst dann versandt werden, wenn die Gemeinde die Stimmzettel erhalten hat. Der Zeitraum für die Briefwahl ist also sehr kurz.

Die Gemeinde empfiehlt Ihnen, die Briefwahlunterlagen unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten frühzeitig zu beantragen.

Möglichkeiten der Beantragung sind:

  • Digital (freigeschaltet bis 16.02.2025) 
    mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder hier.
  • Schriftlich (empfohlen nur bis 16.02.2025 – Datum des Posteingangs)
    mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformular per Post (bitte ausreichend frankieren) oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses, Rathausstraße 4.
  • Persönlich (dringend empfohlen ab 17.02.2025)
    Wegen der zu erwartenden Postlaufzeiten empfehlen wir ab 17.02. die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus Gröbenzell, Rathausstraße 4, zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen vom Wahlamt ausgehändigt. Sie können anschließend auch im Rathaus in einer Wahlkabine wählen und den Wahlbrief direkt einwerfen.

Falls beantragte Briefwahlunterlagen bei Ihnen nicht rechtzeitig ankommen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt/das Einwohnermeldeamt Gröbenzell. Ersatz für beantragte und nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können Sie nur bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr persönlich im Wahlamt/Einwohnermeldeamt erhalten.

Das Wahlamt ist dafür am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr und am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. 

Sie können sonst nicht wählen, auch nicht in Ihrem Wahllokal!

Bitte beachten Sie auch die Postlaufzeiten bei der Rücksendung von ausgefüllten Briefwahlunterlagen ans Wahlamt. 

Am Wahlsonntag (23. Februar 2025) können Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen („rote Wahlbriefe“) auch bis 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses Gröbenzell, Rathausstraße 4, einwerfen.

Die Gemeinde bedankt sich für Ihre Mithilfe

Die vorgezogene Wahl stellt für die Gemeinde Gröbenzell – wie für alle Städte und Gemeinden, die diese letztlich abwickeln – eine neue Herausforderung dar und wird sicherlich zu zusätzlichem Arbeitsaufwand (wie u.a. Arbeit an Wochenenden oder nach Dienstschluss, auch vor dem eigentlichen Wahlwochenende) führen, um z. B. den Versand der Briefwahlunterlagen zu schnell wie möglich in die Wege zu leiten. In Gröbenzell müssen ca. 8.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

Für Ihre Mithilfe bei dieser Wahl sowie Ihr Verständnis bedankt sich die Gemeinde bei Ihnen herzlich.

Für die Wahlberechtigten stellen die kurzen Fristen bei der Briefwahl ebenfalls eine gewisse Herausforderung dar und die kurzen Fristen führen in einigen Fällen sicherlich zu Fragen und Problemen (z. B. wegen eines geplanten Urlaubs etc.).

Bei Fragen rufen Sie bitte im Wahlamt an. Die Mitarbeitenden beantworten gerne Ihre Fragen und versuchen eine Lösung zu finden.

Ihr Wahl-Team Gröbenzell