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Bekanntmachung nach dem Bundesmeldegesetz

Möglicher Widerspruch der Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz: Meldepflichtige Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Frühere Widersprüche gelten weiterhin.

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Wichtige Informationen zur Blackout-Vorsorge

Im Falle eines Blackouts ist in Gröbenzell das Rathaus die zentrale Anlaufstelle (der sog. „Leuchtturm“) für Notfälle sowie für eventuelle Vermisstenfälle. Doch im Vorfeld gilt: Vorbereitung ist alles. Alles zur persönlichen Vorsorge lesen Sie im Überblicks-Artikel hier.