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Von 28. Juni bis einschließlich 26. Juli 2024 können Bürgerinnen die Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Bauamt einsehen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Interessierte Bürgerinnen erreichen die Mitarbeiterin telefonisch unter 08142 505-236.

Die Werte wurden durch den Gutachterausschuss beim Landratsamt Fürstenfeldbruck gemäß §§ 195, 196 BauGB, ImmoWertV §§ 13 bis 17 i.V.m. § 12 BayGaV Gutachterausschussverordnung ermittelt.

Auskünfte (schriftlich und mündlich) über Bodenrichtwerte erteilt ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck (Telefon 08141/ 519-131). Im Hinblick auf die gesetzlich geregelte Kostenpflicht (Art. 6 Abs. 1 KG i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 Kostenverzeichnis) werden alle Auskünfte über die Bodenrichtwerte nur gegen Gebühr erteilt.

Außerdem weist die Gemeinde darauf hin, dass beim Gutachterausschuss des Landratsamts Anträge auf Grundstücks- und Gebäudeschätzung gestellt werden können. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung.