Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ angeschlossen (UN-Behindertenrechtskonvention). Zweck dieses Übereinkommens ist, „(…) den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“
Zur vollen und wirksamen Teilhabe der Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft und ihre Einbeziehung in die Gesellschaft ist die Barrierefreiheit eine wesentliche Voraussetzung.
Die Gemeinde Gröbenzell bildet daher einen Beirat für Teilhabe und Inklusion und ersetzt damit den Arbeitskreis Leben ohne Barrieren (kurz AK LoB).
Zweck und Aufgabe des Beirats ist die Meinungsbildung, Wahrnehmung und Förderung der besonderen Belange und Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Gröbenzell mit Beeinträchtigung.
Dies gilt gegenüber der Gemeinde und kommunalen Organen, politischen und öffentlichen Institutionen sowie allen sozialen und caritativen Einrichtungen.
Der Gröbenzeller Beirat für Teilhabe und Inklusion arbeitet überkonfessionell, verbandsunabhängig und ist mit keiner Partei verbunden. Er besteht für den Zeitraum 2024 – 2027 aus folgenden Personen:
Sabine Jordan
Gerhard Beck
Roswitha Jersche
Ingo Piga
Michael Karl Hohmann
Lucia Engel
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Beirat für Teilhabe und Inklusion ist ein beratendes Gremium des Gemeinderates. Er vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Beeinträchtigung im Gemeindegebiet und gegenüber dem Gemeinderat.
Aufgabe des Beirats ist es, den Gemeinderat und den Ersten Bürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung in grundsätzlichen Fragen der Barrierefreiheit und Inklusion zu beraten und eine möglichst breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gröbenzell zu ermöglichen. Er soll die Sichtweise, den Bedarf und die Interessen von Menschen mit Behinderung aufzeigen und Möglichkeiten darstellen, wie dieser Bedarf bei aktuellen Planungen gedeckt werden kann.
Im Beirat für Teilhabe und Inklusion werden Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung und Themen, die diese betreffen, behandelt und beraten.
Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht:
Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen (wie zum Beispiel Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen)
Barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen gestalteten Lebensbereichen.
Fragen zu Leistungen zur Teilhabe für behinderte Menschen
Angebote von Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Der Beirat für Teilhabe und Inklusion besteht aus höchstens sechs, jedoch mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern.
Mitglied des Beirats für Teilhabe und Inklusion kann werden, wer in Gröbenzell wohnt, mindestens das 16 Jahre alt ist, seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gröbenzell hat und sich imstande fühlt, die Themen der Barrierefreiheit und Inklusion zu vertreten.
Die Amtszeit des Beirats für Teilhabe und Inklusion beträgt drei Jahre.
Bei der Tätigkeit im Beirat für Teilhabe und Inklusion handelt es sich um ein Ehrenamt.
Kontakt ins Rathaus bzw. zum Beirat für Teilhabe und Inklusion