Kinderschutzkonzept des bilingualen Gemeindekindergartens Flohkiste
In unserer pädagogischen Arbeit erachten wir die individuellen Merkmale jeden Geschlechts als wichtig und richtig. Jeder Mensch wird mit seiner eigenen Sexualität geboren und lebt diese dem Alter entsprechend aus. Dafür braucht es einen geschützten Raum, der ein gesundes Heranwachsen ermöglicht.
Ein essentieller Teil dieser Arbeit bedeutet die Ausübung unseres Schutzauftrages, um die Kinder vor Missbrauch zu schützen oder im Missbrauchsfall bestmöglich in Zusammenarbeit mit dem Träger und Fachstellen zu betreuen.
Dieses Kinderschutzkonzept wurde als präventive Maßnahme vor (körperlichem/seelischen/sexuellen) Missbrauch zusammen mit der Gemeinde Gröbenzell als Träger unseres Kindergartens und in Kooperation mit AMYNA e.V., die auf dem Gebiet der Prävention tätig sind, erstellt und ist verbindlich.
Die Gemeinde Gröbenzell entstand 1952 westlich von München und gehört zum Landkreis Fürstenfeldbruck. Aufgrund der seither wachsenden Beliebtheit sind mittlerweile ca. 20.000 Einwohner in Gröbenzell beheimatet. Die Gemeinde Gröbenzell ist Träger von zwei weiteren Kindergärten, einer Kinderkrippe sowie eines Haus für Kinder und einer Mittags-/Anschluss- und Ferienbetreuung in der Ährenfeldschule.
In der Arbeit mit und für Kinder sind unserem Träger, der Gemeinde Gröbenzell, die Kinderrechte besonders wichtig. Unser Träger setzt sich insbesondere für ihr Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit, für einen respektvollen Umgang und für ihren Schutz ein. Diese Rechte haben Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität, ihrem Alter, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, sowie ihren Ressourcen.
Die Gemeinde Gröbenzell legt sehr viel Wert darauf, den uns anvertrauten Mädchen und Jungen einen geschützten Rahmen zu bieten und unsere Einrichtungen zu sicheren Orten für Kinder werden zu lassen.
1.1. Verankerung im Leitbild
Die Rechte der Kinder wurden auf internationaler Ebene in der “UN-Konvention über die Rechte der Kinder” festgeschrieben und 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Diese Rechte bieten eine Maßgabe, wie eine kindgerechte, achtsame Lebenswelt aussehen kann. Die Beachtung dieser Konvention ist in unserer Arbeit wichtig.
In unserer Kindertageseinrichtung verbringen die Kinder viel Zeit und einen wichtigen Lebensabschnitt. Für uns stehen die anvertrauten Kinder immer an erster Stelle: deren Wohlbefinden, Schutz, Bedürfnisse und Wünsche, Förderung und Entwicklung.
Uns ist es ein hohes Anliegen, Kindern einen sicheren Ort zu schaffen, indem sie die Möglichkeit haben, sich zu selbstbewussten und selbstständigen Menschen mit hoher sozialer Kompetenz zu entwickeln. Den uns anvertrauten Kindern soll es gut gehen, sie sollen sich wohl und geborgen fühlen. Wir ermöglichen früh die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen und ermutigen sie, ihre Wünsche und Beschwerden zu äußern. Dazu hat das Team der Kita Flohkiste über einen langen Zeitraum das vorliegende Schutzkonzept erarbeitet, dies wird auch laufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt. Wir beziehen aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes Verhalten. Ein zentrales Anliegen des Kinderschutzes ist es, eventuelle Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Als Präventionsmaßnahme nehmen alle gemeindlichen Kindertageseinrichtungen jährlich an Fortbildungen zu diesem Thema teil.
Das Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass jede Kindertageseinrichtung ein eigenes Kinderschutzkonzept entwickelt und dieses durch verschiedene Maßnahmen das Risiko senkt, zum Tatort sexueller Gewalt zu werden. Zudem sollen Kitas bei diesem Thema so geschult und sicher sein, dass sie Kindern auch dann helfen können, wenn sie von Gewalt betroffen sind.
Der Kinderschutzauftrag nach §1 Abs. 3 i. V. m. §8a SGB VIII sowie §45 ff SG B VIII wird sehr ernst genommen. Um das Wohl jedes Kindes auch in der Einrichtung zu gewährleisten und jedes Kind vor (sexueller) Gewalt bestmöglich zu schützen, übernehmen wir Verantwortung. Zusammen mit unserem Träger ergreifen wir Präventionsmaßnahmen und erarbeiten stetig Handlungsrichtlinien in diesem Kinderschutzkonzept weiter. Kindern, Eltern und pädagogischem Personal werden somit Sicherheit und Transparenz geboten.
Das Kinderschutzkonzept bietet uns als Betreuungspersonal Sicherheit und Klarheit darüber, wie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist und schützt uns genauso wie die Kinder. Es bietet zusätzlich den Eltern der anvertrauten Kinder, Orientierung für den Umgang mit Grenzverletzungen und gewalttätigen Übergriffen.
Unter Gewalt und Kindeswohlgefährdung verstehen wir alle Formen von körperlicher und/oder emotionaler Misshandlung, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder fahrlässigen Verhalten gegenüber dem Kind.
Dieses Verhalten verursacht einen körperlichen und/oder psychischen Schaden und schädigt die Entwicklung des Kindes. Dabei kann diese Schädigung vom Elternhaus, dem Fachpersonal oder anderen Kinder ausgehen.
Missbrauch kann überall stattfinden. Missbrauch darf nirgends Raum haben. Die Mitarbeitenden sollen den eigenen Umgang mit den Kindern und das Verhalten Dritter gegenüber Kindern und von Kindern untereinander beachten und kritisch prüfen. Die Kindertageseinrichtungen müssen ein sicherer Ort sein, wo Kinder Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt erfahren.
„Wir machen Kinder stark für das Leben“
Wir sind offen für alle Kinder und deren Eltern. Bei uns sind alle Menschen, egal welcher Kultur, Nationalität, sozialer Herkunft und Lebenssituation herzlich willkommen. Dabei begegnen wir gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Familien, die durch Adoption oder Pflegschaft zusammengefunden haben oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen mit eben dieser Offenheit.
In unserer pädagogischen Arbeit fördern wir die Individualität, die Neugier und die Kompetenzen der Kinder. Wir sehen uns als Vorbilder um den Kindern ein positives und offenes Verständnis und einen guten Umgang mit den unterschiedlichen Lebenssituationen jeder Familie zu vermitteln. Wir ermöglichen ihnen eine individuelle Rollenfindung und einen natürlichen Umgang mit ihrer Sexualität.
1.2. Bestandteil des pädagogischen Konzepts
Im jährlichen Rhythmus überarbeiten wir unser Konzept und bringen dabei sämtliche Bereiche auf einen aktuellen Stand bzw. überdenken Bestehendes. So wird auch das Schutzkonzept vom gesamten Team überarbeitet und dadurch in der täglichen Arbeit gelebt. Unser Auftrag ist der Schutzauftrag zur Sicherstellung des Kindeswohls, dabei werden besondere Gefährdungslagen beachtet. Unsere Aufmerksamkeit gilt spezifischen und unspezifischen Verhaltensänderungen der Kinder. Dabei ist es uns besonders wichtig, mit den Eltern im ständigen Austausch zu sein und eine gute Bildungs- und Erziehungspartnerschaft einzugehen.
Durch gezielte Beobachtung, Dokumentation und den regelmäßigen Austausch im Team gelingt es uns situationsorientiert zu arbeiten und die Kinder nach ihrem Entwicklungsstand und deren Interessen zu begleiten. Im Bereich der sexualpädagogischen Erziehung zeigen uns die Kinder deutlich durch ihr gemeinsames Spiel, welche oder wieviel Interesse sie am anderen Kind bzw. Geschlecht haben. Wir greifen die Themen auf und erfassen diese mit der gesamten Gruppe, im Morgenkreis mit Themenschwerpunkten und anderen pädagogischen Angeboten. Auch die Arbeit mit Kleingruppen oder einzelnen Kindern kann eingesetzt werden. Um jedem Kind einen offenen Umgang mit sich, seinem Körper und seiner Sexualität zu geben, benennen wir die Geschlechtsmerkmale mit den korrekten Bezeichnungen und nutzen keine verniedlichenden Begriffe.
1.3. Maßnahmen des Personalmanagements
Auf Seiten des Kindergartens Flohkiste:
Zur Einarbeitung neuer Betreuungspersonen haben wir einen Einarbeitungsplan erarbeitet. Hier wird unter Anderem dieses Schutzkonzept ausführlich erörtert und gegebenenfalls Fortbildungsmaßnahmen für neue Mitarbeitende festgelegt. Die neuen Mitarbeitenden werden dazu angehalten nach den Regeln des Schutzkonzepts zu arbeiten.
Zum Schutz der Kinder entwickeln wir in einem Prozess der ständigen Reflexion Regeln für einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz. Dazu gehört für uns die Achtung der Intimsphäre, eine angemessene Sprache und Kleidung, ein professioneller Umgang mit der Nutzung von Medien und das Absehen von Vergünstigungen für einzelne Kinder. Vertrauensvolle Kontaktangebote eröffnen den Kindern die Möglichkeit Nähe und Körperkontakt zu erfahren, wenn sie es von sich aus möchten.
In unserem Team reflektieren wir die eigene pädagogische Haltung sowie die des anderen. Wir leben eine hohe Gesprächsbereitschaft, machen gegebenenfalls auf Grenzverletzungen aufmerksam und sprechen Grenzüberschreitungen direkt an. Dabei halten wir uns an die Schritte unseres Krisenleitfadens (siehe 1.8.).
Im Rahmen einer Teamfortbildung und individuellen Fortbildungen wurden alle Teammitglieder zum Thema Kinderschutz qualifiziert. Inhalt dieser Fortbildungen war zwischen Grenzverletzungen, übergriffen und strafrechtlichen Gewalthandlungen zu unterscheiden, Gefährdungsmomente zu erkennen und zu wissen, wie wir zu reagieren haben.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Die Stellenausschreibungen im Bereich Kindertageseinrichtung unterscheiden sich durch den Leitgedanken zum Kinderschutz von anderen Stellenausschreibungen unseres Trägers, der Gemeinde Gröbenzell.
In Vorstellungsgesprächen werden neben allgemeinen auch Fragen zu Nähe und Distanz oder Kinderschutz gestellt.
Im Einstellungsverfahren wird von unserem Träger ein erweitertes Führungszeugnis verlangt, welches alle fünf Jahre erneut bei der Personalverwaltung vorgelegt werden muss.
1.4. Sicherung der Rechte von Kindern
Wir richten unsere pädagogische Arbeit nach der UN-Kinderrechtskonvention aus. In unserem Kindergarten haben die Kinder das Recht …
- auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Gefühle zu zeigen
- mit allen Sinnen zu erleben und zu entdecken
- auf Annahme ihrer individuellen Persönlichkeit
- auf Beachtung und liebevolle Zuwendung
- ernst genommen zu werden
- auf Hilfe und Unterstützung
- auf körperliche Unversehrtheit
Zur Sicherung der Rechte der Kinder ermöglichen wir Partizipation. Wir alle sind Vertrauenspersonen für Kinder und haben ein offenes Ohr und ein wachsames Auge für alle ihre Anliegen, Kritik und Nöte. Die Kinder bestimmen selbst an wen sie sich wenden. Unser Ziel ist, dass die Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten heranwachsen, die ein gesundes Gespür für Nähe und Distanz entwickeln, um ihre eigenen Grenzen kennen zu lernen und vertreten zu können.
Im pädagogischen Alltag bleibt es nicht aus, dass wir den Kindern Konsequenzen setzen. Diese folgen unmittelbar auf das grenzüberschreitende Verhalten der Kinder, sind zeitlich begrenzt und nachvollziehbar. Grundsätzlich gefährden Konsequenzen nie das Kindeswohl.
Die Erfordernisse des § 8a SGB VIII und § 47 SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) werden im pädagogischen Alltag beachtet. Gegebenenfalls behält sich die Gemeinde Gröbenzell als Träger der Kindertagesstätte Flohkiste vor, das Jugendamt bei einer Kindeswohlgefährdung mit einzubeziehen. Als Kindeswohlgefährdung gelten folgende Erscheinungsformen: körperliche und seelische Vernachlässigung, seelische und körperliche Misshandlung, körperliche und sexuelle Gewalt.
1.5. Partizipation
Auf Seiten des Kindergartens Flohkiste:
Wir ermöglichen den Kindern in Alltagssituationen Partizipation.
Alle Kinder haben ihres Entwicklungsstandes entsprechend ein Recht auf demokratische Teilhabe. Wir beteiligen die Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen. Dabei ist es uns wichtig, dass sie lernen, ihre Meinung zu äußern und sie die Erfahrung machen, dass ihre Meinung Gewicht hat. Dies erachten wir als Grundlage zur Missbrauchsprävention.
In unserer pädagogischen Arbeit setzen wir dies durch z. B. Kinderkonferenzen, Führen von Gesprächen im Morgenkreis, Arbeiten mit Gefühlskarten und mit Büchern um. Die Auswahl der jeweiligen Wochenthemen erfolgt unter Einbezug der Interessen der Kinder.
Im Team ist uns ein Austausch über die Gruppensituation und die einzelnen Kinder sehr wichtig. Wir tauschen Beobachtungen aus, führen gegebenenfalls Gefährdungsanalysen zu einzelnen Kindern durch und erarbeiten gemeinsam Maßnahmen zur Intervention. Dabei besprechen wir uns in unterschiedlichen Konstellationen, so halten wir wöchentlich ein Gruppenteam und ein Großteam aller Teammitglieder, sowie regelmäßige Gruppenleiter-Besprechungen mit der Leitung ab.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Bei unserem Träger kann die Einrichtungsleitung, jeder Mitarbeitende, Eltern oder Kinder ihre Anliegen oder Wünsche telefonisch, elektronisch, persönlich oder anonym bei dem Gebietsleitenden oder dem Team des Sachgebiets Kinderbetreuung der Gemeinde Gröbenzell äußern.
Das Anliegen wird umgehend vom Empfänger bzw. dem Team der Kinderbetreuung vertraulich geprüft und sowohl feinfühlig als auch diskret mit der/n entsprechenden Person/en besprochen, um eine Handlungssicherheit oder weitere Schritte und Lösungen herbeizuführen.
Des Weiteren wird regelmäßig in Mitarbeitergesprächen die Arbeitszufriedenheit erfragt und gegebenenfalls Veränderungen vorgenommen.
1.6. Beschwerdemanagement
Auf Seiten des Kindergartens Flohkiste:
Unser pädagogisches Ziel ist es, die Kinder stark für das Leben zu machen. Die Kinder sollen lernen selbstbewusst und selbstständig zu Handeln und eigene Entscheidungen zu treffen. Sie entwickeln ihre eigene Persönlichkeit und übernehmen Verantwortung für sich und andere.
In unserem Alltag haben die Kinder verschiedene Möglichkeiten sich mit ihren Anliegen, Sorgen und Beschwerden mitzuteilen. Dabei ist uns wichtig, dass sie sich ernstgenommen fühlen und gehört werden. Wir reagieren auf ihre Bedürfnisse angemessen und unterstützen sie in ihrem Handeln ohne ihnen eine bestimmte Richtung vorzugeben.
Teilt uns ein Kind seine Sorgen mit oder beobachten wir Situationen, in denen es dem Kind nicht gut zu gehen scheint, sprechen wir es in einem geschützten Umfeld an, signalisieren Offenheit und hören aufmerksam zu.
Im Eingangsbereich zum Leitungsbüro und Personalzimmer hängt ein Kinderpostkasten. Dieser Postkasten bietet für die Kinder eine weitere Möglichkeit sich der Leitung und dem Team mitzuteilen: Für Beschwerden, Kummer & Ärger, Freudiges, Nachrichten, Bilder, … Diese Möglichkeit können die Kinder mit Unterstützung der Eltern, des Teams oder auch völlig selbstständig nutzen.
Im Jahresverlauf nutzen wir Kinderkonferenzen mit allen Kindern beider Gruppen oder gruppenintern um das Meinungsbild zu bestimmen, Themen abzufragen und demokratisch Entscheidungen abzustimmen, wie zum Beispiel das Faschingsthema. Dabei ist uns wichtig, dass jedes Kind die Möglichkeit hat seine Stimme abzugeben.
In unseren täglichen Morgenkreisen und in Kleingruppenarbeiten greifen wir relevante Themen für die Kinder auf und bieten ihnen dabei Raum für ihre Meinung, ihre Gefühle und den Austausch in der Gruppe. Für eine gute Interaktion und um kreative Lösungen zu finden, bedarf es Gesprächsregeln und eine gute Gesprächsführung.
Genauso wie den Kindern, stehen den Eltern verschiedene Möglichkeiten zur Mitteilung offen. Die Einrichtungsleitung und jedes Teammitglied stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Den guten Austausch mit den Eltern sehen wir als Grundlage für eine positive Entwicklungsbegleitung der Kinder. Wir halten regelmäßig Elternabende, bieten Eltern- sowie Entwicklungsgespräche an und sind offen für Tür- und Angelgespräche. Außerdem gibt es die Möglichkeit sich elektronisch oder telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Den einzelnen Teammitgliedern steht es jederzeit offen sich mit Beobachtungen, Sorgen oder Gefühlen bezüglich eines Kindes, dessen Verhalten oder Situationen mit Eltern oder anderen Mitarbeitenden an die Einrichtungsleitung zu wenden. Dabei kann im persönlichen Austausch eine Möglichkeit zum pädagogischen Handeln erarbeitet oder eine Besprechung mit dem gesamten Team oder im Kleinteam in Betracht gezogen werden. In konkreten Fällen arbeiten wir nach unserem Krisenleitfaden auch mit dem Träger oder im Anschluss mit Fachstellen zusammen.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Analog zu Partizipation können auch Beschwerden, Ängste oder Sorgen telefonisch, elektronisch, persönlich oder anonym bei dem Gebietsleitenden oder dem Team des Sachgebiets Kinderbetreuung der Gemeinde Gröbenzell von der Einrichtungsleitung, jedem Mitarbeitenden, Eltern oder Kindern geäußert werden.
Die Beschwerden, Ängste oder Sorgen werden umgehend vom Team des Sachgebiets Kinderbetreuung vertraulich geprüft und sowohl feinfühlig als auch diskret mit der/n entsprechenden Person/en besprochen, um weitere Schritte und Lösungen herbeizuführen.
Des Weiteren wird einmal jährlich eine anonyme Elternbefragung durchgeführt. Hierbei gibt es die Möglichkeit, neben konkreten Anregungen und Vorschlägen auch Beschwerden zur Optimierung der Einrichtung einzubringen. Die Auswertung wird jährlich veröffentlicht.
1.7. Räumliche Situation
Auf Seiten des Kindergartens Flohkiste:
Unsere Gruppenräume sind jeweils in mehrere einsehbare Ecken unterteilt, die trotzdem Schutz für Kleingruppenspiele bieten. Eine begrenzte Kinderzahl in diesem Bereich ermöglicht ein persönliches Spiel. In unseren Intensivräumen können sich Kleingruppen (bis zu maximal vier Kindern) gezielt beschäftigen. Dabei muss die Zimmertüre offenstehen und wir sehen bewusst regelmäßig nach den Kindern.
Der Vorraum unserer Einrichtung ist als Spielraum konzipiert und kann von beiden Gruppen mit je vier Kindern während der Freispielzeit genutzt werden. Auch hierfür gibt es gewisse Regeln und eine regelmäßige Sichtkontrolle durch das Team. Im hinteren Teil dieses Bereichs ist der Zugang zu unserem Lastenaufzug, der schlecht einsehbar ist.
Das Kinderbad befindet sich zwischen beiden Gruppenräumen und ist von beiden Seiten begehbar. Die Toilettenkabinen, getrennt für Mädchen und Jungen, sind halboffen gestaltet und bieten dadurch Sichtschutz und Privatsphäre. Um die Intimsphäre der Kinder zu wahren blicken wir nicht über die Toilettentüre oder öffnen diese ohne Rücksprache. Die Betreuungsperson und die Kinder klopfen zuvor an der Türe an. Natürlich bekommen Kinder von uns Unterstützung beim Toilettengang und Umziehen, aber nur mit Einverständnis des Kindes. Zum Schutz der Kinder werden sie während der Bring- und Abholzeiten von einem Teammitglied ins Bad begleitet.
Für die Kinder, die gewickelt werden, steht im Wäschekammerl ein Wickeltisch zur Verfügung. Um die Privatsphäre des Kindes zu wahren, bleibt die Türe währenddessen angelehnt, Personal, das nicht mit Wickeln beschäftigt ist, betritt den Raum während des Wickelns nicht. Ein entsprechendes Schild wird an der Türe angebracht.
Den Garten nutzen unsere Kinder unter Aufsicht. Dieser ist von einem Zaun und einer weitestgehend umlaufenden Hecke vor Einsicht und unberechtigtem Zugang geschützt. Unser Haus grenzt an den öffentlichen Bürgerpark, das Gymnasium Gröbenzell und den Garten der Kinderkrippe. Dies ist im Sommer beim Planschen der Kinder zu beachten. Um die Intimsphäre der Kinder zu schützen, ziehen sich die Kinder nur in den Räumen des Kindergartens um. Öfter haben wir Spaziergänger, die sich mit Kindern über unser Gartentor hinweg unterhalten. Wir unterbinden dies nicht, aber achten darauf, dass wir uns schnell dazustellen und das Gespräch nach kurzer Zeit beenden. Eine wichtige Regel für die Kinder dabei ist, dass sie etwas Abstand zum Zaun halten und keinen Körperkontakt haben, auch wenn es Bekannte / Freunde der Familie sind.
Um den Zugang zum Haus zu begrenzen haben nur das Personal der Flohkiste, eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung (z. B. Hausmeisterpool) und die Reinigungsfirma Schlüssel hierzu. Es gibt spezielle Schlüssel, die je von zwei Lieferanten genutzt werden und lediglich für den Lastenaufzug einsetzbar sind.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Im Rahmen der vorhandenen Gegebenheiten gewährleisten die Räume des Kindergarten Flohkiste die benötigte Transparenz und Offenheit.
Bei Funktionsräumen wie dem Kinderbad wird darauf geachtet, die Intimsphäre der Kinder bestmöglich zu schützen und gleichzeitig ein transparentes Arbeiten der Mitarbeitenden sicherzustellen. Sofern gewünschte Guckfenster oder Milchglaseinheiten sinnvoll erscheinen, wird der Einbau nach Möglichkeit veranlasst.
1.8. Krisenleitfaden
Als Grenzüberschreitung wird jedes bewusste und absichtsvolle Verhalten unterhalb der strafrechtlichen Relevanz angesehen, das eine Einrichtung aufgrund bestehender klar formulierter Einrichtungsstandards bzw. Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden für fachlich nicht tragbar hält, z.B. Anbahnungshandlungen, die einen sexuellen Missbrauch vorbereiten sollen.
Strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt umfasst alle strafbaren sexualbezogenen Handlungen, d.h. alle Handlungen nach dem 13. Abschnitt sowie weitere sexualbezogene Straftaten des StGB. Gemeint sind auch alle Formen sexuellen Missbrauchs lt. §§ 174, 176, 182 StGB.
Vorgehensweise der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen bei Verletzung des Kindeswohl (§ 47 SGB VIII, § 8a SGB VIII) durch Grenzüberschreitung bzw. sexualisierte Gewalt
Eröffnet man ein § 8a oder § 47 SGB VIII Verfahren muss eine Dokumentation fortlaufend geführt werden und diese muss auch nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden. Hierbei muss jeder Schritt dokumentiert werden.
Leitlinie bei Kindeswohlgefährdung: Kind gegen Kind
Wahrnehmen | – der Gefährdung durch das Fachpersonal |
Einschreiten und Auflösen | – der Situation durch das zuständige Fachpersonal |
Erste-Hilfe-Maßnahmen | – bei Bedarf einleiten, Trost spenden |
Klärung | – des Vorfalls mit allen Beteiligten durch das Fachpersonal |
Hinzuziehen | – der Einrichtungsleitung |
Fortlaufende Dokumentation | – des Vorfalls (schriftlich) durch die Gruppen- und / oder Einrichtungsleitung |
Information an den Träger | – durch die Einrichtungsleitung; gemeinsame Entscheidung, wie weiter verfahren wird Kinderbetreuung Frau Gegner, Telefon: 08142 / 505 – 251 Frau Werner, Telefon: 08142 / 505 – 239 |
Meldung bei Kindeswohlgefährdung (§ 47 evtl. auch § 8a SGB VIII)
|
– an das Jugendamt FFB durch den Träger Kindertagesstättenaufsicht FFB Frau Krebs, Telefon: 08141 / 519 – 677 |
Information und Einladung der betroffenen Eltern / Personensorgeberechtigten | – durch die Einrichtungsleitung; Elterngespräche mit der Leitung durchführen, wenn nötig gemeinsam mit dem Träger |
Beratung | – bei Unsicherheit, sich von einer ISEF (insoweit erfahrene Fachkraft LRA) anonym beraten lassen |
Konsequenzen ziehen | – evtl. erfolgt ein Gruppenwechsel oder ggf. eine Kündigung des Betreuungsplatzes, wenn die Sicherheit der anderen Kinder nicht gewährleistet werden kann – Hilfsangebote über Jugendamt und Beratungsstellen einholen (KIM, AMYNA e.V.) |
Leitlinie bei Kindeswohlgefährdung: Personal gegen Kind
Wahrnehmen | – der Gefährdung (z. B. Kind zum Essen zwingen, Kind zu fest anfassen, Kind zu hart ansprechen) |
Einschreiten und Auflösen | – der Situation durch das Fachpersonal |
Hinzuziehen | – der Einrichtungsleitung und bei Verdacht gegenüber der Leitung wird der Träger direkt eingebunden |
Information an den Träger | – durch die Einrichtungsleitung; Einschätzung ob es sich um eine Grenzverletzung oder einen Übergriff handelt, gemeinsame Entscheidung, wie weiter verfahren wird, bei Grenzverletzungen ggf. interne Maßnahmen Kinderbetreuung: Frau Gegner, Telefon: 08142 / 505-251 Frau Werner, Telefon: 08142 / 505-239 |
Fortlaufende Dokumentation | – des Vorfalls (schriftlich) durch die Gruppen- und/oder Einrichtungsleitung |
Meldung bei Übergriffen Straf-taten (§ 47 evtl. auch § 8a SGB VIII) | – an das Jugendamt FFB durch den Träger Kindertagesstättenaufsicht FFB Frau Krebs, Telefon: 08141 / 519-677
|
Information und Einladung der betroffenen Eltern / Personen-sorgeberechtigten | – durch die Einrichtungsleitung; Elterngespräche mit der Leitung / dem Träger durchführen |
Konsequenzen ziehen | – Personalgespräche, Präventionsmaßnahmen ergreifen, ggf. leitet der Träger rechtliche Schritte gegen das betreffende Personal ein – Elterninformation und Elternabend – Rehabilitation des betreffenden Personals bei einer falschen Verdächtigung. Bleibt der Fall ungeklärt gilt hier: „Im Zweifel für den Kinderschutz“ |
Bezieht sich der Verdacht gegen die Leitung selbst, wendet sich das Personal direkt an den Träger und dieser übernimmt dann die weiteren Handlungsschritte. Risikoanalyse, welche Bedingungen haben den Vorfall begünstigt.
Leitlinie bei Kindeswohlgefährdung: Eltern/Personensorgeberechtigte gegen Kind (§ 8 a)
Wahrnehmen | – der Gefährdung oder Erkennen von wichtigen Anhaltspunkten (körperliche und seelische Misshandlung, sexuelle Gewalt, körperliche und seelische Vernachlässigung) |
Dokumentation | – Niederschrift aller Handlungsschritte durch das pädagogische Personal |
Meldung | – der Wahrnehmung/des Verdachts durch das Fachpersonal an die Gruppen- und Einrichtungsleitung |
Abschätzen des Gefährdungsrisikos | – durch das Fachpersonal/die Einrichtungsleitung mit Hilfe eines Einschätzungsbogens (Regensburger Beobachtungsbogen, KiWo-Skala (Kita) Baden-Württemberg) |
Beratung | – bzw. Fallbesprechung im Personalteam |
Information an den Träger | – durch die Einrichtungsleitung (schriftlich) Kinderbetreuung Frau Gegner, Telefon: 08142 / 505 – 251 Frau Werner, Telefon: 08142 / 505 – 239 |
Pflicht | – des Fachpersonals/der Einrichtungsleitung tätig zu werden und ggf. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF) vom Jugendamt; Tel.: 08141 / 519 – 599 oder 519-968 (Mo – Do 8:00 – 18:00 Uhr und Fr 8:00 – 16:00 Uhr) |
Information und Einladung der betroffenen Eltern / Personensorgeberechtigten | – durch die Einrichtungsleitung, Elterngespräche mit der Leitung und dem Träger, soweit hierdurch nicht der Schutz des Kindes gefährdet wird |
Meldung (§ 8a SGB VIII)
|
– der Wahrnehmung / des Verdachts (schriftlich oder mündlich) an das Jugendamt FFB durch die Einrichtungsleitung und/oder dem Träger Kindertagesstättenaufsicht FFB Frau Krebs, Telefon: 08141 / 519 – 677 Beratung, Vermittlung, Intervention (BVI) LRA FFB, Tel.: 08141 / 519 – 599, -968 (Mo- Do 8:00 – 18:00 Uhr und Fr 8:00 – 16:00 Uhr) |
Meldung | – der Wahrnehmung / des Verdachts evtl. auch an die Polizei durch den Träger bei akuter Gefährdung und wenn das Jugendamt nicht erreichbar ist |
Gefährdungseinschätzung | – fortlaufend schriftlich aufrechtzuerhalten, weitere schriftliche Dokumentation. |
Wenn im Laufe eines Prozesses neue gewichtige Punkte hinzukommen, ist das Prozedere von Anfang an neu zu durchlaufen.
1.9. Zusammenarbeit bei der Fallbearbeitung mit Fachstellen
Auf Seiten des Kindergartens Flohkiste:
Wir nutzen die Möglichkeit verschiedener Fachstellen und ziehen sie im Einzelfall zur Beratung und Fallbearbeitung hinzu. Unseren Träger informieren wir in jedem Fall über jegliche, einzuleitende Schritte und beraten gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Adressen und Anlaufstellen:
- Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Jugend und Familie, (Erst-)Beratung, Vermittlung, Intervention, (ISEF Insofern erfahrene Fachkraft), Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon: 08141 / 519 – 599 oder 08141 / 519 – 968
- Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Jugend und Familie, Kindertagesstättenaufsicht Frau Krebs, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon: 08141 / 519 – 677
- AMYNA e. V., Mariahilfplatz 9, 81541 München, Telefon: 089 / 8905745 – 100
- IMMA e. V. (bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch an einem Mädchen), Jahnstr. 38, 80469 München, Telefon: 089/238891 – 10
- KIBS (bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch an einem Jungen), Landwehrstr. 34, 80336 München, Telefon: 089/231716 – 9120
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen greift unser Träger auf die oben genannten Anlaufstellen zurück, die sowohl Kinder und Eltern als auch Einrichtungen und Träger kompetent beraten. Gleichzeitig wird die Kindertagesstättenaufsicht Fürstenfeldbruck über den Vorfall informiert.
1.10. Präventionsbeauftragte und Qualitätsmanagement
Auf Seiten des Kindergartens Flohkiste:
Um die Umsetzung und die ständige Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes zu gewährleisten, ist die stellvertretende Einrichtungsleitung/Erzieherin Frau Morawski als Präventionsbeauftragte benannt.
Die ständige Überarbeitung des Schutzkonzeptes und die pädagogische Umsetzung ist ein wichtiger Teil unserer Teamarbeit.
Wir analysieren und besprechen Schlüsselsituationen, machen Fallbesprechungen und beraten uns kollegial. Elterngespräche, besondere Vorfälle bzw. Beobachtungen und Gespräche protokollieren wir, um Entwicklungen und laufende Prozesse nachvollziehen zu können.
Regelmäßig führen wir Mitarbeitergespräche durch um unsere pädagogische Arbeit und uns als Fachkräfte zu reflektieren.
Fachliche Fortbildungen sehen wir als Grundlage unserer Qualitätssicherung.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Durch die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird uns und unserem Träger viel Verantwortung übertragen. Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst und sind zusammen mit unserem Träger bestrebt alle Vorgaben zu erfüllen, welche dazu beitragen, dass das Wohl jedes betreuten Kindes gewahrt wird. Hierfür stehen Frau Gegner und Frau Werner als Präventionsbeauftragte auf Trägerseite zur Verfügung.
Um die uns anvertrauten Kinder in den Kindertageseinrichtungen bestmöglich vor Gewalt (seelischer/körperlicher/sexueller) zu schützen, besuchen wir als pädagogisches Personal mindestens einmal jährlich (zum Teil verpflichtende) Fortbildungen zu diesem Thema. Zusätzlich bildet sich unsere Präventionsbeauftragte, Frau Morawski, zum Thema Kinderschutz weiter fort und hat im Online-Seminar „Leitungswissen Kinderschutz in Institutionen“ ein Zertifikat hierüber erworben. Die Handlungsrichtlinien des Kinderschutzkonzepts über die Vorgehensweise im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung werden kontinuierlich geprüft, angepasst und weiterentwickelt.
Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist der Schutz vor Übergriffen durch Achtsamkeit und Prävention.
2.1. Nähe und Distanz
Im Beziehungsaufbau mit den Kindern achten wir auf die individuellen Bedürfnisse nach Nähe und Distanz. Durch aufmerksames Beobachten und mit Empathie gehen wir auf die Bedürfnisse und Grenzen der Kinder ein. Die Suche nach körperlicher Nähe geht vom Kind aus (Kuscheln, auf den Schoß setzen), bei unangenehmen oder übergriffigem Verhalten setzen auch wir Erwachsene Grenzen. Im Team haben wir uns darauf geeinigt, dass wir den Kindern Grenzen setzen, wenn sie uns küssen wollen, auch wir küssen die Kinder nicht.
Geschenke werden prinzipiell nur im Namen des Teams geschenkt und nicht im Namen von einzelnen Betreuungspersonen.
In unserer Elternarbeit legen wir sehr viel Wert darauf, privates und berufliches zu trennen. Kinder werden nicht in den Privatbereich von Betreuungspersonen (Haus, Wohnung, Garten, Boot, Hütte, usw.) mitgenommen. Private Babysitter-Dienste bei Kindern der eigenen Einrichtung sind Mitarbeitenden untersagt. Es werden keine Freundschaften zwischen Kindern und Personal auf social media gepflegt. Die Kommunikation mit den Eltern läuft nicht via social media (WhatsApp, Telegram, Facebook, Instagram usw.), sondern ausschließlich über berufsbezogene Kanäle (Email, Einrichtungstelefone, Gespräche vor Ort, usw.). Ergeben sich zwischen Familien und pädagogischen Fachkräften private Kontakte, gehen wir damit offen um und können somit im kollegialen Miteinander die professionelle Distanz ermöglichen.
Für die Aufnahme und Speicherung von Daten (Fotos, Schriftstücken, usw.) werden ausschließlich Geräte und Medien der Einrichtung verwendet. Insbesondere für die Aufnahme von Fotos von Kindern dürfen keine privaten Mobiltelefone oder Kameras verwendet werden.
Wenn wir mit den Kindern medienpädagogisch arbeiten, gibt es hierzu Regelungen, die den Kinderschutz unterstützen (keine Privatkontakte auf social media, Vermittlung von kindgerechten Suchmaschinen, Umgang mit Kontaktaufnahmeversuchen von „Fremden“, usw.).
Das Prinzip der unverschlossenen Tür (Tür bleibt angelehnt) wird bei allen Angeboten innerhalb des Hauses gewahrt, besonders bei der Assistenz beim Toilettengang bzw. pflegerischen Maßnahmen (Umziehen). Bei diesen Maßnahmen berücksichtigen wir nach Möglichkeit den Wunsch des Kindes nach einer bestimmten Assistenz.
Wir teilen unsererseits keine Geheimnisse mit Kindern. Alle Absprachen, die wir mit einem Kind treffen, können öffentlich gemacht werden.
Kinder werden beim Auftreten von evtl. Krankheitssymptomen oder Wunden lediglich im Rahmen von Erste Hilfe Maßnahmen von uns versorgt. Die Intimsphäre des Kindes wird hierbei soweit wie möglich von uns geachtet und wir begleiten unsere Handlungsschritte sprachlich. Das weitere Vorgehen wird mit dem Team bzw. den Eltern abgestimmt. Wir verabreichen generell keine Medikamente an Kinder. In Ausnahmefällen bedarf es hierzu eine vorherige Erlaubnis der Eltern durch die Medikationsverordnung. Fiebermessen findet nur mit Ohr- bzw. Stirnthermometer statt. Kinder werden von uns nicht pauschal nach Zecken abgesucht.
Es wird jederzeit auf eine wertschätzende Sprache geachtet. Vor allem abwertende Aussagen und Kommentare zur Personen oder zum Auftreten von Mädchen und Jungen sind bei uns nicht erlaubt. Wir sprechen das Kind wertschätzend mit seinem Namen an. Auch im Team ist ein respektvoller Umgang mit Raum für Individualität wichtig. Der ständige Austausch, Offenheit und kollegiales Handeln schaffen die Basis für unsere gute Zusammenarbeit.
Das Sechs-Augen-Prinzip wenden wir soweit möglich und praktikabel an. (Pädagogische) Angebote werden nach Möglichkeit nicht im 1:1 Kontakt gestaltet. Kommt es in der Praxis dennoch zu 1:1 Situationen, werden diese transparent gestaltet.
Wird von einer Regelung aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, sprechen wir dies mit mindestens einem Teammitglied, ggf. auch mit der Leitung, schnellstmöglich ab. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötigte Abweichen von der vereinbarten Regelung. Sollte das Abweichen im Früh- oder Spätdienst geschehen, verständigen wir die Leitung alsbald möglich darüber. Gemeinsam wird das Abweichen reflektiert.
In unserem Haus erleben die Kinder klare Verhaltensregeln, die die Wahrung der persönlichen Grenzen sowie das Wohlbefinden jedes Einzelnen sicherstellen sollen. Wir ermutigen die Kinder, sich für ihre Grenzen stark zu machen und „Nein“ zu sagen, wenn sie sich nicht wohl fühlen. Dabei sehen wir uns als wichtige Vorbilder für einen respektvollen und authentischen Umgang miteinander.
2.2. Sexualpädagogisches Konzept
Jeder Mensch hat das Recht, seine Gefühle zu zeigen und seine Entwicklung mit allen Sinnen zu erleben und zu entdecken. Wir nehmen die Kinder mit ihren Gefühlen und ihren Bedürfnissen ernst und bieten ihnen Hilfe und Unterstützung in einem geschützten Raum an.
Damit dies auch im Bereich der Sexualpädagogik umgesetzt wird, hat das Team ein sexualpädagogisches Konzept erarbeitet.
2.3. Mit Kindern über sexuellen Missbrauch sprechen
Jedes Kind hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und eine gesunde psychische Entwicklung. Dazu gehört auch eine altersentsprechende Selbstbestimmung, Selbstwahrnehmung und Selbstbewusstsein. Um das zu ermöglichen vermitteln wir den Kindern ab dem 1. Tag, dass ein „Nein“ oder „Stopp“ ein verbindliches Wort ist, das ein unangenehmes Verhalten abbrechen soll.
Beispielsweise bleibt es den Kindern überlassen welches Teammitglied es sich als Bezugsperson wählt. Brauchen die Kinder Trost oder Unterstützung, versuchen wir es möglich zu machen, dass die bevorzugte Bezugsperson zur Seite steht und die Kinder erfahren, dass sie Hilfe bekommen.
Mit den Kindern thematisieren wir, dass kein Mensch, egal ob Erwachsener oder Kind, das Recht hat, ihnen Angst zu machen oder es zur Geheimhaltung zu zwingen. Geheimnisse dürfen sich niemals schlecht anfühlen. Wir vermitteln den Kindern, dass sie sich immer Hilfe holen dürfen, auch wenn jemand es verboten hat.
In unserem sexualpädagogischen Konzept haben wir Regeln für den Umgang mit Nacktheit und Doktorspielen definiert. Uns ist bewusst, dass Kinder dafür einen sicheren Rückzugsort suchen und brauchen, daher ist es essentiell, diese Regeln regelmäßig miteinander zu besprechen und mögliche Beschwerdeverfahren aufzuzeigen.
3.1. Einbezug und Information der Eltern
Die Schutzkonzeption kann als gedruckte Version in der Einrichtung eingesehen werden. Zudem unterschreiben die Eltern bei der Aufnahme des Kindes, dass sie über die in der Konzeption aufgezeigten Erziehungsziele und Regelungen vertraut gemacht wurden. Künftig wird auf dem Elternabend für alle neuen Familien noch einmal auf die Schutzkonzeption hingewiesen und offene Fragen zur Präventionsarbeit geklärt.
Für die Vorbereitung unserer Elterngespräche nutzen wir gezielte Beobachtungen, den Austausch im Team und zugelassene Beobachtungsbögen. Diese dienen unter anderem auch zur Dokumentation von Entwicklungsverläufen.
Stellen wir im Kontakt mit den Familien und Kindern Auffälligkeiten fest, gehen wir in Absprache mit der Leitung und unserem Betreuungspersonal auf die Eltern zu und versuchen gemeinsam Lösungsansätze und Hilfestellungen zu erarbeiten. Ergeben sich daraus Verdachtsmomente bezüglich des Kinderschutzes beziehen wir den Träger mit ein.
Wir vom Kindergarten Flohkiste ergreifen in Zusammenarbeit mit unserem Träger, der Gemeinde Gröbenzell, all die genannten Maßnahmen, damit Prävention vor Missbrauch wirkt und wir unserem Schutzauftrag gerecht werden.
Leitung der Kindertageseinrichtung: Renate Guth, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Träger der Kindertageseinrichtung: Gemeinde Gröbenzell
Herausgeber dieses Kinderschutzkonzepts: Gemeindekindergarten Flohkiste
Redaktion und damit verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.): Erster Bürgermeister Martin Schäfer