Kinderschutz- und Sexualpädagogisches Konzept der gemeindlichen Kinderkrippe „Unterm Regenbogen“
Dieses Kinderschutzkonzept wurde als präventive Maßnahme vor (körperlichem/seelischen/sexuellen) Missbrauch zusammen mit der Gemeinde Gröbenzell als Träger unserer Kinderkrippe und in Kooperation mit AMYNA e. V., die auf dem Gebiet der Prävention tätig sind, erstellt und ist verbindlich.
Die Gemeinde Gröbenzell entstand 1952 westlich von München und gehört zum Landkreis Fürstenfeldbruck. Aufgrund der seither wachsenden Beliebtheit sind mittlerweile ca. 20.000 Einwohner in Gröbenzell beheimatet. Die Gemeinde Gröbenzell ist zusätzlich Träger von drei Kindergärten, eines Hauses für Kinder sowie einer Mittags-/Anschluss- und Ferienbetreuung in der Ährenfeldschule.
In der Arbeit mit und für Kinder sind unserem Träger, der Gemeinde Gröbenzell, die Kinderrechte besonders wichtig. Unser Träger setzt sich insbesondere für ihr Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit, für einen respektvollen Umgang und für ihren Schutz ein. Diese Rechte haben Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität, ihrem Alter, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft sowie ihren Ressourcen.
Die Gemeinde Gröbenzell legt sehr viel Wert darauf, den uns anvertrauten Mädchen und Jungen einen geschützten Rahmen zu bieten und unsere Einrichtungen zu sicheren Orten für Kinder werden zu lassen.
1.1 Verankerung im Leitbild
Die Rechte der Kinder wurden auf internationaler Ebene in der “UN-Konvention über die Rechte der Kinder” festgeschrieben und 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Diese Rechte bieten eine Maßgabe, wie eine kindgerechte, achtsame Lebenswelt aussehen kann. Die Beachtung dieser Konvention ist in unserer Arbeit wichtig. Kinderschutz ist im Gesetz fest verankert. Unser Kinderschutzkonzept unterliegt der aktuellen Gesetzgebung, insbesondere § 8a und § 47 SGB VIII, BayKiBig und UN-Kinderrechtskonvention, Bundeskinderschutzkonzept.
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache, Behinderungen oder politische Ansichten des Kindes beziehungsweise seiner Eltern.
In unsere Kindertageseinrichtung verbringen die Kinder viel Zeit und einen wichtigen Lebensabschnitt. Für uns stehen die anvertrauten Kinder immer an erster Stelle, deren Wohlbefinden, Schutz, Bedürfnisse und Wünsche, Förderung und Entwicklung.
Uns ist es ein hohes Anliegen, Kindern einen sicheren Ort zu schaffen, indem sie die Möglichkeit haben, sich zu selbstbewussten und selbstständigen Menschen mit hoher sozialer Kompetenz zu entwickeln. Den uns anvertrauten Kindern soll es gut gehen, sie sollen sich wohl und geborgen fühlen. Wir ermöglichen früh die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen und ermutigen sie, ihre Wünsche und Beschwerden zu äußern. Dazu hat das Team der Krippe Unterm Regenbogen über einen langen Zeitraum das vorliegende Schutzkonzept erarbeitet, dies wird auch laufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt. Wir beziehen aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes Verhalten. Ein zentrales Anliegen des Kinderschutzes ist es, eventuelle Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Als Präventionsmaßnahme nehmen alle gemeindlichen Kindertageseinrichtungen jährlich an Fortbildungen zu diesem Thema teil.
Das Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass jede Kindertageseinrichtung ein eigenes Kinderschutzkonzept entwickelt und dass durch verschiedene Maßnahmen das Risiko gesenkt wird, zum Tatort sexueller Gewalt zu werden. Zudem sollen Kitas bei dem Thema so geschult und sicher sein, dass sie Kindern auch dann helfen können, wenn sie vom Gewalt betroffen sind.
Der Kinderschutzauftrag nach §1 Abs. 3 i. V. m. §8a SGB VIII sowie §45 ff SG B VIII wird sehr ernst genommen. Um das Wohl jedes Kindes auch in der Einrichtung zu gewährleisten und jedes Kind vor (sexueller) Gewalt bestmöglich zu schützen, übernehmen wir Verantwortung. Zusammen mit unserem Träger ergreifen wir Präventionsmaßnahmen und erarbeiten stetig Handlungsrichtlinien in diesem Kinderschutzkonzept weiter. Kinder, Eltern und pädagogischem Personal werden somit Sicherheit und Transparenz geboten.
Das Kinderschutzkonzept bietet uns als Betreuungspersonal Sicherheit und Klarheit, darüber, wie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist und schützt uns genauso wie die Kinder. Es bietet zusätzlich den Eltern der anvertrauten Kinder, Orientierung für den Umgang mit Grenzverletzungen und gewalttätigen Übergriffen.
Unter Gewalt und Kindeswohlgefährdung verstehen wir alle Formen von körperlicher und/oder emotionaler Misshandlung, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder fahrlässigen Verhalten gegenüber dem Kind. Dieses Verhalten verursacht einen körperlichen und/oder psychischen Schaden und schädigt die Entwicklung des Kindes. Dabei kann diese Schädigung vom Elternhaus, dem Fachpersonal oder anderen Kinder ausgehen.
Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Täter/Täterinnen nutzen dabei Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“. Diese Handlungen können, einmalig, wiederholt oder über Jahre hinweg, von invasiver, penetrierender Gewalt bis zu Gewalt ohne Körperkontakt reichen.
Missbrauch kann überall stattfinden. Missbrauch darf nirgends Raum haben. Die Mitarbeitenden sollen den eigenen Umgang mit den Kindern und das Verhalten Dritter gegenüber Kindern und von Kindern untereinander beachten und kritisch prüfen. Die Kindertageseinrichtungen müssen ein sicherer Ort sein, wo Kinder Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt erfahren.
Unsere Kinderkrippe ist ein Spiel- und Begegnungsort für Kinder im Alter von acht Monaten bis drei Jahren. In unserem Haus gibt es ein wertschätzendes Miteinander, Offenheit, Ehrlichkeit und Rücksichtnahme auf der Basis von Vertrauen. Die Kinder können ihre individuelle Persönlichkeit entfalten. Wir nehmen uns gegenseitig ernst und die Individualität jedes Einzelnen wird geachtet. Eine gewaltfreie Konfliktlösung schon in diesem Alter ist Grundvoraussetzung in unserem pädagogischen Alltag.
Eine behutsame und liebevolle Atmosphäre schafft Geborgenheit und gibt Sicherheit, dadurch entsteht ein geschützter Raum für ein ehrliches Miteinander. Wir möchten, dass unsere Kinderkrippe allen Kindern ein sicherer Spielort ist und sie sich wie in einem Nest geborgen fühlen.
Ziel dieses Kinderschutzkonzeptes ist es ein sicherer Ort für Kinder zu sein, Handlungssicherheit im Bedarfsfall zu haben und möglichen Täter/Täterinnen keinen Raum zu geben. Bei Verdachtsfällen und Vorfällen, stehen für uns immer das Wohl und der Schutz des Kindes im Vordergrund.
Transparenz schafft Vertrauen, folglich wünschen wir uns einen regen Austausch mit unseren Eltern, denn dadurch können wir unsere Arbeit besser reflektieren und handeln.
Verhaltenskodex:
- Wir reden freundlich und wertschätzend miteinander.
- Wir sind positiv gestimmt = Wir schaffen, was wir schaffen.
- Wir hören einander zu.
- Wir achten aufeinander.
- Wir sprechen unsere Wahrnehmung den Kollegen/Kolleginnen gegenüber an.
- Wir schaffen Raum für Austausch.
- Wir nehmen die Bedürfnisse des Kindes wahr und setzen, wenn nötig Grenzen. Diese begleiten wir verbal, zum Wohl des Kindes und der Gruppe.
- Wir sind in der Kommunikation offen, angemessen und ehrlich.
1.2. Bestandteil des pädagogischen Konzepts
Kinder in den ersten drei Lebensjahren bewegen sich gerne und nutzen alle Sinne, um ihre Umwelt zu erkunden. Im pädagogischen Alltagsgeschehen stehen körperliche Bedürfnisse wie Schlafen und Ruhen, Essen und Trinken sowie Pflege des Kleinkindes, im Mittelpunkt in diesem Altersbereich.
Als pädagogische Fachkräfte geben wir den Kindern emotionale und körperliche Nähe und Sicherheit, die für das Wohlbefinden des Kindes elementar wichtig sind. Hier gilt es, die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz zu finden. Dieser Impuls nach Nähe geht immer vom Kind aus.
Die pädagogische Konzeption wird um differenzierte Aussagen zum Kinderschutz innerhalb der Einrichtung ergänzt. Dabei wird auf das Schutzkonzept und dessen unterschiedlichen Maßnahmen eingegangen.
1.3. Maßnahmen des Personalmanagements
Auf Seiten der Kinderkrippe Unterm Regenbogen:
Das Thema Kinderschutz ist fester Bestandteil bei der Einarbeitung des pädagogischen Personals in der Kinderkrippe.
Bei Neueinstellungen fragen wir den Bewerbenden nach Kenntnissen und Erfahrungen zum Schutzauftrag sowie über Nähe und Distanz im Umgang mit Kindern. Bei einem erweiterten Bewerbungsgespräch achtet jede Betreuungsperson auf den Umgang des Bewerbers/der Bewerberin mit den Schutzbefohlenen.
Neue Betreuungspersonen oder Jahrespraktikanten und Jahrespraktikantinnen erhalten von uns eine gute Einweisung in Bereichen wie Körperpflege oder Begleitung beim Mittagsschlaf.
Neues Betreuungspersonal:
- wickeln Kinder nicht in den ersten Tagen, sondern die Kinder müssen erst eine stabile Vertrauensbasis aufbauen
- die neuen Betreuungspersonen lernen die Kinder und deren Besonderheiten nach und nach kennen
- nach ca. vier Wochen Einarbeitung gehen neue Betreuungspersonen in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft der Gruppe mit ins Kinderbad und wickeln in deren Beisein das Kind. Hierbei werden die speziellen Besonderheiten des Kindes erklärt und das jeweilige Kind hat so eine vertraute Person an seiner Seite
Praktikanten und Praktikantinnen:
- arbeiten nach den von den Fachakademien vorgegebene Richtlinien
- wir berücksichtigen den individuellen Entwicklungsstand und die Rahmenbedingungen der Praktikanten/Praktikantinnen
- durch den Schul- und Arbeitsrhythmus der Praktikanten/Praktikantinnen benötigen Kinder mehr Zeit um Vertrauen zu den Praktikanten/Praktikantinnen aufzubauen
- wenn sich eine stabile Vertrauensbasis mit den Kindern entwickelt hat, werden Praktikanten/Praktikantinnen in der Regel nach sechs Monaten beim Wickeln eingesetzt. Voraussetzung ist, dass eine fachliche Anleitung und Begleitung von uns als pädagogisches Fachpersonal stattgefunden hat
Aus Präventionsgründen sind keine Kurzzeitpraktikanten oder Kurzzeitpraktikantinnen in unserer Kinderkrippe tätig.
Folgende Themengebiete gehören zum Handlungswissen des Bereuungspersonals in unserer Kinderkrippe:
- Grundlageninformationen zur Problematik des sexuellen Missbrauchs
- Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention
- Fachlich korrektes Umgehen mit Situationen von besonderer Nähe mit Kindern
- Erkennen von Kindeswohlgefährdungen und Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII oder § 47 SBG VIII
- Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder in der Krippe
- Trägerinternes Vorgehen bei einem Verdacht von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Mitarbeitende
- Grundlegende Informationen zu Präventionsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen und deren praktische Umsetzung
- Körperempfinden und Entwicklung kindlicher Sexualität
- Grundinformationen zu sexuellen Übergriffen unter Kindern und Schutzmöglichkeiten der pädagogischen Fachkräfte in diesem Bereich
Folgende Themengebiete gehören zusätzlich zum Handlungswissen der Leitungen:
- Implementierung von Präventionsmaßnahmen in der KiTa und präventive Organisationsentwicklung
- Präventive Personalführung
Die Einrichtungsleitung bringt das Thema Nähe und Distanz, Beschwerdemöglichkeiten für alle Beteiligten sowie die generelle Umsetzung des Schutzkonzeptes in die Mitarbeitergespräche ein.
Das Betreuungspersonal kann Vorschläge zur besseren Umsetzung oder zwingenden Handlungsbedarf jederzeit bei der Einrichtungsleitung und im Team vorbringen.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Die Stellenausschreibungen im Bereich Kindertageseinrichtung unterscheiden sich durch den Leitgedanken zum Kinderschutz von anderen Stellenausschreibungen unseres Trägers, der Gemeinde Gröbenzell.
In Vorstellungsgesprächen werden neben allgemeinen auch Fragen zu Nähe und Distanz oder Kinderschutz gestellt.
Im Einstellungsverfahren wird von unserem Träger ein erweitertes Führungszeugnis verlangt, welches alle fünf Jahre erneut bei der Personalverwaltung vorgelegt werden muss.
1.4. Sicherung der Rechte von Kindern
Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln bzw. Textabschnitten. Sie wurden extra insbesondere für Kinder festgelegt. In ihnen wird beschrieben, was Kindern zusteht und wie sie beschützt werden müssen.
10 Kinderrechte, welche im Grunde genommen, die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention zusammenfassen:
- Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Recht auf Beteiligung und gehört zu werden
- Recht auf Ausbildung und Information
- Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
- Recht auf individuelle Förderung bei Behinderung
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Gesundheit und Schutz vor Missbrauch und Gewalt
- Recht auf Hilfe in Katastrophen
- Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
- Recht auf einen eigenen Namen und eine Staatsangehörigkeit
Die UN-Kinderrechte sind fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Sie werden in einer entwicklungsangemessenen und sprachlich passenden Form zum tatsächlichen Erleben der Rechte vermittelt. In unserer alltäglichen Arbeit begleiten uns diese Rechte, wie zum Beispiel:
- die Kinder gestalten durch ihre Wünsche den Morgenkreis, entscheiden welche Lieder gesungen oder welche Spiele gespielt werden
- jeder kommt zu Wort, kann etwas erzählen was ihm gerade wichtig ist
- bei Bastelangeboten kann jedes Kind entscheiden ob es teilnehmen möchte oder nicht
- jedes Kind kann sich bei verschiedenen Dingen äußern oder „Nein“ sagen und wir akzeptieren dies
- wir zwingen kein Kind zu essen, was es nicht möchte
- manche Kinder wünschen sich eine bestimmte Betreuungsperson zur Begleitung ins Bad und wir erfüllen diesen Wunsch nach Möglichkeit
Selbstverständlich gelten für Kinder in den Einrichtungen auch Pflichten – z.B. die Pflicht, sich so zu verhalten, dass die Grundrechte anderer Kinder unverletzt bleiben. Pflichten und Grundrechte sind jedoch nicht gegeneinander aufrechenbar. Die Rechte eines Kindes gelten auch dann, wenn es selbst Fehlverhalten zeigt.
1.5. Partizipation
Auf Seiten der Kinderkrippe Unterm Regenbogen:
Partizipation in unserer Krippe bedeutet mehr als nur, dass Kinder einfach „mitmachen“ dürfen.
Das Recht auf Beteiligung kann bereits im Rahmen der Eingewöhnung beginnen. Eine angemessene Eingewöhnungsphase, in der die Kinder ausreichend Zeit haben, sichere Beziehungen zu einer pädagogischen Fachkraft aufzubauen und mit deren Hilfe den Abschied von ihren vertrauten Bezugspersonen zu bewältigen, ist sehr wichtig. Durch verschiedene Ausdrucksformen wie Mimik, Gestik oder Artikulation von Lauten kann sich ein Krippenkind schon in dieser Zeit bemerkbar machen und seine Mitbestimmung am Tun und Handeln des Erwachsenen äußern. Dabei ist ein feinfühliges Verhalten und intensives Beobachten von uns unerlässlich, um Bedürfnisse und Äußerungen des Kindes wahrzunehmen.
Das pädagogische Fachpersonal muss sich über bestimmte Fragen einig sein:
- Worüber dürfen die Kinder im Einzelnen mit oder selbst entscheiden und worüber nicht?
- Wo können sie ihre Interessen äußern und ihre Rechte einfordern und wie wird gemeinsam entschieden?
- Wie können sich die Kinder eine Meinung bilden, was brauchen sie dafür und wie wird ihnen das vermittelt?
- Wie gelingt es uns, Kindern zuzuhören und sie zu verstehen?
- Wie fragt man sie, ohne sie zu bedrängen oder ihnen eine Antwort vorzugeben?
Die Antwort auf die Frage, ob dem Wunsch oder dem Bedürfnis eines Kindes nachgegeben werden kann, ist immer inhaltlich und/oder fachlich begründbar und wird nicht auf der Machtebene entschieden. Wir als pädagogisches Fachpersonal haben ebenfalls vielseitige Möglichkeiten, uns in unterschiedliche Themenbereichen des Krippenalltags einzubringen: innerhalb des Teams der jeweiligen Gruppe, im Gesamtteam der Einrichtung oder im Fachdienst. Jeder wird im Bereich seiner Stärken eingesetzt und gefördert.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Bei unserem Träger kann die Einrichtungsleitung, jeder Mitarbeitende, Eltern oder Kinder ihre Anliegen oder Wünsche telefonisch, elektronisch, persönlich oder anonym bei dem Gebietsleitenden oder dem Team des Sachgebiets Kinderbetreuung der Gemeinde Gröbenzell äußern.
Das Anliegen wird umgehend vom Empfänger bzw. dem Team der Kinderbetreuung vertraulich geprüft und sowohl feinfühlig als auch diskret mit der/n entsprechenden Person/en besprochen, um eine Handlungssicherheit oder weitere Schritte und Lösungen herbeizuführen.
Des Weiteren wird regelmäßig im Mitarbeitergesprächen die Arbeitszufriedenheit erfragt und gegebenenfalls Veränderungen vorgenommen.
1.6. Beschwerdemanagement
Auf Seiten der Kinderkrippe Unterm Regenbogen:
Wir verfolgen eine beschwerdefreundliche Kultur, die geprägt ist von wertschätzendem Umgang aller Beteiligten und einem professionellen Selbstverständnis, dass Fehler als Bestandteil der alltäglichen Berufspraxis begreift. Kritische Impulse werden in unserem Haus zugelassen und sind erwünscht. Das Prinzip der Achtsamkeit gehört in unseren Alltag.
Kinder im Alter von bis zu drei Jahren äußern ihre Beschwerden auf verschiedenste Art und Weisen. Teilweise kommen auch Eltern als „Dolmetscher“ hinzu. Mit Mimik, Gestik, mit Lauten, Geschrei oder Ignoranz usw. äußert sich ein Kind und zeigt uns damit, dass es mit Etwas nicht einverstanden ist.
Die Eltern können sich jederzeit direkt oder durch (anonyme) Briefe, telefonisch oder per E-Mail an die Einrichtungsleitung, deren Stellvertretung oder an die Gruppenleitung wenden. In diesen Situationen erfordert es ein sofortiges Handeln zur Klärung.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Analog zu Partizipation können auch Beschwerden, Ängste oder Sorgen telefonisch, elektronisch, persönlich oder anonym bei dem Gebietsleitenden oder dem Team des Sachgebiets Kinderbetreuung der Gemeinde Gröbenzell von der Einrichtungsleitung, jedem Mitarbeitenden, Eltern oder Kindern geäußert werden.
Die Beschwerde, Ängste oder Sorgen werden umgehend vom Team des Sachgebiets Kinderbetreuung vertraulich geprüft und sowohl feinfühlig als auch diskret mit der/n entsprechenden Person/en besprochen, um weitere Schritte und Lösungen herbeizuführen.
Des Weiteren wird einmal jährlich eine anonyme Elternbefragung durchgeführt. Hierbei gibt es die Möglichkeit, neben konkreten Anregungen und Vorschlägen auch Beschwerden zur Optimierung der Einrichtung einzubringen. Die Auswertung wird jährlich veröffentlicht.
1.7. Räumliche Situation
Auf Seiten der Kinderkrippe Unterm Regenbogen:
Die räumliche Gestaltung obliegt in unserer Einrichtung dem Betreuungspersonal der jeweiligen Gruppe. Das Mobiliar und das dazugehörige Inventar werden dem Zweck und Alter der Kinder entsprechend nach ökologischen und pädagogischen Gesichtspunkten ausgesucht. Eine gesunde und angenehme Wohlfühlatmosphäre soll für das Kind, dessen Eltern und uns geschaffen werden. Daher sind unsere Räume funktional, offen und hell gestaltet. Unsere Schlafräume sind übersichtlich eingerichtet, es gibt keine Verstecke. Die Kinder werden z. B. beim Aus- und Anziehen vor und nach der Mittagsruhe, vor Blicken durch die vielen Fenster mit blickdichten Vorhängen / Rollos geschützt.
Jede Betreuungsperson kann zu jeder Zeit eine andere Gruppe ohne vorherige Anmeldung bzw. Anklopfen besuchen. Der Abstellraum wird stetig durch die Küchenkräfte benutzt und kann daher nicht als Versteck genutzt werden.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Im Rahmen der vorhandenen Gegebenheiten gewährleisten die Räume der Kinderkrippe Unterm Regenbogen die benötigte Transparenz und Offenheit.
Bei Funktionsräumen wie dem Kinderbad wird darauf geachtet, die Intimsphäre der Kinder bestmöglich zu schützen und gleichzeitig ein transparentes Arbeiten der Mitarbeitenden sicherzustellen. Sofern gewünschte Guckfenster oder Milchglaseinheiten sinnvoll erscheinen, wird der Einbau nach Möglichkeit veranlasst.
1.8. Krisenleitfaden
Als Grenzüberschreitung wird jedes bewusste und absichtsvolle Verhalten unterhalb der strafrechtlichen Relevanz angesehen, das eine Einrichtung aufgrund bestehender klar formulierter Einrichtungsstandards bzw. Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden für fachlich nicht tragbar hält, z.B. Anbahnungshandlungen, die einen sexuellen Missbrauch vorbereiten sollen.
Strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt umfasst alle strafbaren sexualbezogenen Handlungen, d.h. alle Handlungen nach dem 13. Abschnitt sowie weitere sexualbezogene Straftaten des StGB. Gemeint sind auch alle Formen sexuellen Missbrauchs lt. §§ 174, 176, 182 StGB.
Vorgehensweise der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen bei Verletzung des Kindeswohl (§ 47 SGB VIII, § 8a SGB VIII) durch Grenzüberschreitung bzw. sexualisierte Gewalt
Eröffnet man ein § 8a oder § 47 SGB VIII Verfahren muss eine Dokumentation fortlaufend geführt werden und diese muss auch nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden. Hierbei muss jeder Schritt dokumentiert werden.
Leitlinie bei Kindeswohlgefährdung: Kind gegen Kind
Wahrnehmen | – der Gefährdung durch das Fachpersonal |
Einschreiten und Auflösen | – der Situation durch das zuständige Fachpersonal |
Erste-Hilfe-Maßnahmen | – bei Bedarf einleiten, Trost spenden |
Klärung | – des Vorfalls mit allen Beteiligten durch das Fachpersonal |
Hinzuziehen | – der Einrichtungsleitung |
Fortlaufende Dokumentation
|
– des Vorfalls (schriftlich) durch die Gruppen- und /oder Einrichtungsleitung |
Information an den Träger
|
– durch die Einrichtungsleitung; gemeinsame Entscheidung, wie weiter verfahren wird Kinderbetreuung Frau Gegner, Telefon: 08142 / 505 – 251 Frau Werner, Telefon: 08142 / 505 – 239 |
Meldung bei Kindeswohlgefährdung (§ 47 evtl. auch § 8a SGB VIII)
|
– an das Jugendamt FFB durch den Träger Kindertagesstättenaufsicht FFB Frau Krebs, Telefon: 08141 / 519 – 677 |
Information und Einladung der betroffenen Eltern / Personensorgeberechtigten
|
– durch die Einrichtungsleitung; Elterngespräche mit der Leitung durchführen, wenn nötig gemeinsam mit dem Träger |
Beratung | – bei Unsicherheit, sich von einer ISEF (insoweit erfahrene Fachkraft LRA) anonym beraten lassen |
Konsequenzen ziehen | – evtl. erfolgt ein Gruppenwechsel oder ggf. eine Kündigung des Betreuungsplatzes, wenn die Sicherheit der anderen Kinder nicht gewährleistet werden kann – Hilfsangebote über Jugendamt und Beratungsstellen einholen (KIM, AMYNA e.V.) |
Leitlinie bei Kindeswohlgefährdung: Personal gegen Kind
Wahrnehmen | – der Gefährdung (z. B. Kind zum Essen zwingen, Kind zu fest anfassen, Kind zu hart ansprechen) |
Einschreiten und Auflösen | – der Situation durch das Fachpersonal |
Hinzuziehen
|
– der Einrichtungsleitung und bei Verdacht gegenüber der Leitung wird der Träger direkt eingebunden |
Information an den Träger | – durch die Einrichtungsleitung; Einschätzung ob es sich um eine Grenzverletzung oder einen Übergriff handelt, gemeinsame Entscheidung, wie weiter verfahren wird, bei Grenzverletzungen ggf. interne Maßnahmen Kinderbetreuung: Frau Gegner, Telefon: 08142 / 505-251 Frau Werner, Telefon: 08142 / 505-239 |
Fortlaufende Dokumentation | – des Vorfalls (schriftlich) durch die Gruppen- und/oder Einrichtungsleitung |
Meldung bei Übergriffen Straftaten (§ 47 evtl. auch § 8a SGB VIII) | – an das Jugendamt FFB durch den Träger Kindertagesstättenaufsicht FFB Frau Krebs, Telefon: 08141 / 519-677 |
Information und Einladung der betroffenen Eltern / Personensorgeberechtigten | – durch die Einrichtungsleitung; Elterngespräche mit der Leitung / dem Träger durchführen |
Konsequenzen ziehen | – Personalgespräche, Präventionsmaßnahmen ergreifen, ggf. leitet der Träger rechtliche Schritte gegen das betreffende Personal ein – Elterninformation und Elternabend – Rehabilitation des betreffenden Personals bei einer falschen Verdächtigung. Bleibt der Fall ungeklärt gilt hier: „Im Zweifel für den Kinderschutz“ |
Bezieht sich der Verdacht gegen die Leitung selbst, wendet sich das Personal direkt an den Träger und dieser übernimmt dann die weiteren Handlungsschritte. Risikoanalyse, welche Bedingungen haben den Vorfall begünstigt.
Leitlinie bei Kindeswohlgefährdung: Eltern/Personensorgeberechtigte gegen Kind (§ 8 a)
Wahrnehmen | – der Gefährdung oder Erkennen von wichtigen Anhaltspunkten (körperliche und seelische Misshandlung, sexuelle Gewalt, körperliche und seelische Vernachlässigung) |
Dokumentation | – Niederschrift aller Handlungsschritte durch das pädagogische Personal |
Meldung | – der Wahrnehmung/des Verdachts durch das Fachpersonal an die Gruppen- und Einrichtungsleitung |
Abschätzen des Gefährdungsrisikos | – durch das Fachpersonal/die Einrichtungsleitung mit Hilfe eines Einschätzungsbogens (Regensburger Beobachtungsbogen, KiWo-Skala (Kita) Baden-Württemberg) |
Beratung | – bzw. Fallbesprechung im Personalteam |
Information an den Träger | – durch die Einrichtungsleitung (schriftlich) Kinderbetreuung Frau Gegner, Telefon: 08142 / 505 – 251 Frau Werner, Telefon: 08142 / 505 – 239 |
Pflicht | – des Fachpersonals/der Einrichtungsleitung tätig zu werden und ggf. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF) vom Jugendamt Tel.: 08141 / 519 – 599 o. 519-968 (Mo.- Do. 8:00 – 18:00 Uhr und Fr. 8:00 – 16:00 Uhr) |
Information und Einladung der betroffenen Eltern / Personensorgeberechtigten | – durch die Einrichtungsleitung, Elterngespräche mit der Leitung und dem Träger, soweit hierdurch nicht der Schutz des Kindes gefährdet wird |
Meldung (§ 8a SGB VIII) | – der Wahrnehmung / des Verdachts (schriftlich oder mündlich) an das Jugendamt FFB durch die Einrichtungsleitung und/oder dem Träger Kindertagesstättenaufsicht FFB Frau Krebs, Telefon: 08141 / 519 – 677 Beratung, Vermittlung, Intervention (BVI) LRA FFB Tel.: 08141 / 519 – 599, -968 (Mo.- Do. 8:00 – 18:00 Uhr und Fr. 8:00 – 16:00 Uhr) |
Meldung | – der Wahrnehmung / des Verdachts evtl. auch an die Polizei durch den Träger bei akuter Gefährdung und wenn das Jugendamt nicht erreichbar ist |
Gefährdungseinschätzung | – fortlaufend schriftlich aufrechtzuerhalten, weitere schriftliche Dokumentation. |
Wenn im Laufe eines Prozesses neue gewichtige Punkte hinzukommen, ist das Prozedere von Anfang an neu zu durchlaufen.
1.9. Zusammenarbeit bei der Fallbearbeitung mit Fachstellen
Auf Seiten der Kinderkrippe Unterm Regenbogen:
Wir kooperieren mit anderen Einrichtungen und Diensten wie psychosoziale Beratungsstellen, Familienhilfen, Fachdiensten und dem Jugend- und Gesundheitsamt in unserem Landkreis. Bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen wird immer die Zusammenarbeit mit einer externen Fachberatungsstelle gesucht.
Folgende externe Fachstellen stehen zur Verfügung:
- Landratsamt Fürstenfeldbruck Amt für Jugend und Familie, (Erst-) Beratung, Vermittlung, Intervention, (ISEF Insofern erfahrene Fachkraft), Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon: 08141 / 519 – 599 oder 08141 / 519 – 968
- Landratsamt Fürstenfeldbruck Amt für Jugend und Familie, Kindertagesstättenaufsicht Frau Krebs, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon: 08141 / 519 – 677
- AMYNA e. V., Mariahilfplatz 9, 81541 München, Telefon: 089 / 8905745 – 100
- IMMA e. V. (bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch an einem Mädchen), Jahnstr. 38, 80469 München, Telefon: 089/238891 – 10
- KIBS (bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch an einem Jungen), Landwehrstr. 34, 80336 München, Telefon: 089/231716 – 9120
Bei Verdachtsfällen und Vorfällen, stehen für uns immer das Wohl und der Schutz des Kindes im Vordergrund.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen greift unser Träger auf die oben genannten Anlaufstellen, die sowohl Kinder und Eltern als auch Einrichtungen und Träger kompetent beraten, zurück. Gleichzeitig wird die Kindertagesstättenaufsicht Fürstenfeldbruck über den Vorfall informiert.
1.10. Präventionsbeauftragte und Qualitätsmanagement
Auf Seiten der Kinderkrippe Unterm Regenbogen:
Der Schutz unserer Kleinsten hat den höchsten Stellenwert in unserer pädagogischen Arbeit. Eine erfolgreiche Prävention basiert auf einer reflektierten und selbstkritischen Haltung aller Mitarbeitenden und beinhaltet gleichzeitig die Fähigkeit, Gefährdungen realistisch einzuschätzen ohne zu sehr zu behüten.
Die Einrichtungsleitung / Erzieherin Frau Leichsenring-Brandl, sowie deren Stellvertreterin / Erzieherin Frau Ramelsberger, sind die Präventionsbeauftragten in unserem Haus. Sie nehmen jeden Hinweis zur Kenntnis und überprüfen diesen. Sie führen ggf. Gespräche mit allen Beteiligten, um entsprechende Maßnahmen mit unserem Träger einzuleiten.
Unser Schutzkonzept ist ein Qualitätsmerkmal. Es wird regelmäßig vom gesamten Team überarbeitet und hinterfragt aktuelle Arbeitssituationen. Alle neuen Betreuungspersonen oder Jahrespraktikanten werden von den Präventionsbeauftragten unserer Einrichtung zu diesem Thema unterrichtet und vom Betreuungspersonal einige Wochen hierzu begleitet.
Jährliche Schulungen oder Weiterbildungen zum Schutzauftrag des § 8a SGB VIII und § 47 SGB VIII sensibilisieren alle Betreuungspersonen zu diesem Thema. Ferner tragen unsere transparente Arbeitsweise im Team sowie die kurzen Informationswege zwischen Personal und den Trägervertreter/innen in großem Maße dazu bei, dass Gefährdungssituationen überprüft und gegebenenfalls im Gesamtteam besprochen werden.
Auf Seiten der Gemeinde Gröbenzell:
Durch die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird uns und unserem Träger viel Verantwortung übertragen. Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst und sind zusammen mit unserem Träger bestrebt alle Vorgaben zu erfüllen, welche dazu beitragen, dass das Wohl jedes betreuten Kindes gewahrt wird. Hierfür stehen Frau Gegner und Frau Werner als Präventionsbeauftragte auf Trägerseite zur Verfügung.
Um die uns anvertrauten Kinder in den Kindertageseinrichtungen bestmöglich vor Gewalt (seelischer/körperlicher/sexueller) zu schützen, besuchen wir als pädagogisches Personal mindestens einmal jährlich (zum Teil verpflichtende) Fortbildungen zu diesem Thema. Zusätzlich bilden sich die Präventionsbeauftragten zum Thema Kinderschutz weiter fort und Frau Leichsenring-Brandl hat unter anderem am Online-Seminar „Leitungswissen Kinderschutz in Institutionen“ teilgenommen und den Kurs zur Insofern erfahrenen Fachkraft besucht. Die Handlungsrichtlinien des Kinderschutzkonzepts über die Vorgehensweise im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung werden kontinuierlich geprüft (auch von Seiten des Landratsamtes), angepasst und weiterentwickelt. Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist der Schutz vor Übergriffen durch Achtsamkeit und Prävention.
2.1. Nähe und Distanz
Unsere Hauptaufgabe als pädagogisches Fachpersonal ist Beziehungen zu Kindern aufzubauen, die geprägt sind von Vertrauen und Wertschätzung.
Wir gehen situationsabhängig und professionell mit dem Kind um. Nähe schafft Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen. Es ist uns besonders wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz unter Berücksichtigung der Wünsche des Kindes und unseren professionellen Zielen zu schaffen. Beim Vorlesen mag es z.B. durchaus angemessen und sinnvoll sein, das Kind in den Arm zu nehmen, wenn der Impuls vom Kind ausgeht um den Übergang von Elternhaus hin zur Einrichtung zu erleichtern. Bei der morgendlichen Übergabe des Kindes an der Gruppentür ist es auch mitunter sinnvoll, das Kind in den Arm zu nehmen aber nach kurzer Zeit abzusetzen. Das Bedürfnis körperlicher Nähe geht prinzipiell immer vom Kind aus. Es darf körperlich und sprachlich auch immer „Nein“ sagen.
Wir haben in unserer Einrichtung für uns als pädagogisches Fachpersonal eigene Regeln zum Umgang mit unseren Schutzbefohlenen aufgestellt, die jeder mit seiner Unterschrift akzeptiert hat und danach arbeitet:
- Es wird kein Kind geküsst und das pädagogische Personal fordert keine Küsse ein
- Die Kinder werden mit Namen angesprochen und nicht mit Kosenamen
- Wir respektieren die Gefühle der Kinder
- Betreuungspersonal teilt keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern
- Kinder bekommen keine privaten Geschenke vom Personal
- Falls private Kontakte zwischen Familien und Betreuungspersonal bestehen, werden diese im Team transparent gemacht
- Ein Kind wird nur auf den Schoß genommen, wenn es das möchte und immer mit dem Gesicht auf die anderen Kinder (ausgenommen trösten oder bei der Eingewöhnung)
- Kinder werden nicht in den Privatbereich von Betreuungspersonen (Haus, Wohnung, Garten usw.) mitgenommen
- Wir führen eine wertschätzende Kommunikation mit jedem Kind
- Wir führen einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz
Auch wir als pädagogisches Fachpersonal haben das Recht auf Nähe und Distanz gegenüber Kindern und Eltern und setzen Grenzen.
Pädagogische Angebote:
Gezielte pädagogische Angebote finden im Gruppenraum, Nebenraum, Aula oder in der Turnhalle und immer in Absprache mit dem Gruppenteam statt.
Prinzipiell werden bei uns keine Türen verschlossen, sollte eine Türe geschlossen sein, kann man jederzeit ohne vorherige Ankündigung (z. B. anklopfen) eintreten.
Bei der Gestaltung des Gruppenalltags wird darauf geachtet, dass die einzelnen Aufgaben (Turnen mit den Kindern, Schlafen legen, …) immer wieder von anderen Betreuungspersonen gestaltet werden.
Schlafsituation:
In den Schlafräumen beider Gruppen ist jeweils eine Betreuungsperson anwesend. Nach der Hälfte der Ruhezeit kommt es zu einem Wechsel der Betreuungsperson. Hierbei wird auch darauf geachtet, dass es nicht immer die gleichen Personen sind. Jedes Kind hat ein eigenes Bett mit entsprechendem Fallschutz, der geschlossen ist. Der Raum ist nicht komplett abgedunkelt und die Türe nicht geschlossen. Die Kinder bleiben während der gesamten Ruhezeit in ihren eigenen Betten und werden nicht aus dem Bett geholt (Ausnahmen wie Windeln wechseln zählen nicht dazu).
Wickel- und Toilettensituation:
Bei Wickelkindern wird die Pflege- und Wickelsituation mit den Eltern und dem Gruppenteam vorab besprochen und die Räumlichkeiten werden besichtigt. Die Tür zum Wickelraum/Toilette wird während des Pflegevorganges nicht verschlossen, die Privatsphäre des Kindes wird gewahrt. Jeder Wickeltisch in den beiden Bädern befindet sich auf Erwachsenenebene. Um uns den Alltag zu erleichtern und den Rücken zu schonen, gibt es eine ausfahrbare Treppe. Diese steigen die Kinder je nach Entwicklungsstand eigenständig hinauf und herunter. Beim Erlernen des Vorganges geben wir Hilfestellung. Wir wickeln das Kind nach Bedarf und nicht zu bestimmten Zeiten. Es wird abgeschätzt, ob es sinnvoll ist, das Kind aus der momentanen Spielsituation herauszuholen oder nicht. Im Wickelraum selbst herrscht eine angenehme Temperatur und über dem Wickeltisch hängt ein großer Spiegel über dem Wickelbereich wo die Kinder beobachten können, welche Pflegehandlungen wir vornehmen. Während des Wickelns begleiten wir unsere Handlungsabläufe sprachlich und benennen die Körperteile korrekt. Wir bieten den Kindern einen geschützten Rahmen, damit die Wickelsituation für sie angenehm ist. Jede pädagogische Fachkraft übernimmt pflegerische Tätigkeiten. Wir achten darauf, dass nicht immer die selbe Betreuungsperson über einen längeren Zeitraum wickelt.
Das gleiche Prinzip gilt auch für die Kinder, die bereits die Toilette benutzen. Zwischen den beiden Toiletten (welche eine altersgerechte Größe haben) befindet sich eine Trennwand, so dass jedes Kind seine Privatsphäre hat. Wir zwingen kein Kind, die Toilette zu benutzen, denn jedes Kind hat seinen eigenen Rhythmus. Auch hier gilt, erst in Absprache mit den Eltern wird das Kind mit der Toilettensituation vertraut gemacht.
Mediennutzung:
In der gesamten Einrichtung ist es den Eltern verboten, Aufnahmen mit dem Handy oder Fotoapparat zu tätigen. Für die Aufnahme und Speicherung von Daten z.B. Fotos von Kindern werden einrichtungseigene Geräte und keine privaten Handys oder Kameras verwendet. Eine hausinterne Fachkraft wird bei Feierlichkeiten bestimmt, um Fotos aufzunehmen.
Es werden keine Freundschaften zwischen Kindern und Personal auf Social Media gepflegt. Die Kommunikation mit den Eltern läuft nicht via Social Media (WhatsApp, Facebook etc.), sondern ausschließlich über berufsbezogene Kanäle (E-Mail, Telefone etc.).
Aufenthalt im Garten:
Unser Gartenbereich ist durch die Fenster von den Gruppenräumen und von den Garderoben aus weiträumig einsehbar. Es gibt einen großen Sandkasten, eine Doppelrutsche, eine Vogelnestschaukel sowie einen großen überdachten Terrassenbereich wo die Kinder auch verschiedene Mahlzeiten einnehmen können. Von den Garderoben in den beiden Gruppen kann man den Garten vom Haus betreten, ein Gartentor führt zum Außenbereich Richtung Straße und eines zum Kindergarten. Beide Tore sind verschlossen. Ein kleiner Gartenbereich befindet sich hinter dem Gebäude mit einer kleinen Rennstrecke für Rädchen und eine Kletterraupe. Während des Aufenthaltes in unserem Garten sind immer mindestens zwei pädagogische Fachkräfte mit der Aufsicht betraut und haben die kritischen Bereiche im Blick. Kritische Bereiche sind: Das freie Feld sowie das Gartentor.
Sollte etwas Auffälliges zu beobachten sein, wie zum Beispiel nicht gewünschte Beobachter am Gartenzaun, gehen wir aktiv auf diese Personen zu und fragen, ob wir behilflich sein können. Die Kinder sind nie alleine im Garten.
Im Sommer werden die Kinder morgens zu Hause mit Sonnenschutz eingecremt. Wenn nötig, je nach Buchungszeit, werden die noch länger anwesenden Kinder ein weiteres Mal eingecremt. Wir cremen nur Körperbereiche ein, die nicht von Kleidung bedeckt sind. Beim Planschen sind die Kinder nicht unbekleidet, sie haben entweder eine Schwimmwindel oder Schwimmhose an.
Ausflüge/Spaziergänge:
Ausflüge und Spaziergänge werden mit Absprache der Teams und der Leitung in der näheren Umgebung unternommen. Der Park gegenüber der Krippe oder die Kneippstelle am Gröbenbach sowie kleine, externe Spielplätze, sind beliebte Ziele der Kinder. Des Weiteren befindet sich in unserer Nachbarschaft ein Seniorenheim. Wir begrüßen die Kontaktaufnahme der Senioren, gleichzeitig unterbinden wir freundlich und konsequent körperliche Nähe. Aus Sicherheitsgründen unterbinden wir auch Kontakte zu Tieren wie Hunden und Pferden (streicheln und füttern) und füttern im Park auch keine Enten. Für den Notfall hat eine Betreuungsperson ein Mobiltelefon dabei und kann sowohl die Einrichtung als auch anderweitige Institutionen informieren. Eine 1. Hilfe-Tasche ist während der Ausflüge ebenfalls immer mit dabei.
Sprache, Wortwahl und Kleidung:
Das Personal ist angehalten arbeitstechnisch geeignete Kleidung zu tragen. Die Wortwahl soll dem pädagogischen Alltag angepasst, dem Alter der Kinder entsprechend und wertschätzend sein.
Geschenke und Vergünstigungen:
Die Kinder bekommen keine Geschenke ohne Anlass. Anlässe sind z.B. Geburtstagsfeiern, geplante Jahresfeste und Abschiedsfeste.
Maßnahmen zum Einhalten von Grenzen und Regeln:
Für die Kinder:
Die Kinder werden im Prozess begleitet, um eigene Grenzen und Gefühle kennen zu lernen und diese nonverbal sowie verbal zu äußern.
Es wird keine körperliche Gewalt geduldet. Konflikte auf Augenhöhe werden engmaschig begleitet und situationsabhängig geklärt.
Für die Bezugspersonen:
- eigene Emotionen und Gefühle wahrnehmen und gegebenenfalls darauf reagieren
- Selbstreflexion
- kollegiale Beratung in Anspruch nehmen
- regemäßige Reflexionsgespräche im Team
- Fortbildungen zum Thema besuchen
- bei unangemessenem Verhalten sofortiges Einschreiten von Kollegen
Veranstaltungen mit Übernachtung:
Finden Veranstaltungen bei uns in der Einrichtung statt, obliegt die Aufsichtspflicht der Eltern. Feste mit Übernachtung finden in unserer Einrichtung nicht statt.
Adultismus:
Der Begriff Adultismus (engl. „adultism“) ist eine Herleitung des englischen Worts „adult“ für Erwachsene und der Endung -ism oder -ismus als Kennzeichnung eines gesellschaftlich verankerten Machtsystems (vgl. Ritz 2008a, 128). Adultismus beschreibt die Machtungleichheit zwischen Kinder und Erwachsenen und infolge dessen die Diskriminierung jüngerer Menschen allein aufgrund ihres Alters. Dies geschieht zumeist in der Konstellation Erwachsener – Kind, kann jedoch ebenso zwischen älteren und jüngeren Kinder auftreten. Unangebrachte Machtgefälle und das Ausnützen dieser wird unterbunden.
2.2. Sexualpädagogisches Konzept
Wir begleiten unsere Krippenkinder auf ihrem Weg ins Leben. Die sexuelle Entwicklung ist ein wichtiger Teil der Persönlichkeitsentwicklung und beginnt bereits mit der Geburt. Wie in allen Entwicklungsbereichen benötigen Kinder auch in diesem Bereich Begleitung. Sie lernen hier durch eigene Erfahrungen, Reaktionen ihrer Umwelt und von Vorbildern. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an die Kinder ihrem Alter entsprechend in diesem Entwicklungsbereich zu unterstützen.
Unter Berücksichtigung der kindlichen Entwicklung und dem Alter der Kinder, gehen wir offen und respektvoll mit dem Thema um und begleiten die Kinder auf ihrem Erfahrungsweg. Wichtig ist uns, dass die geltenden Regeln gewahrt werden und Transparenz geschaffen wird. Unser Umgang mit kindlicher Sexualität ist von Toleranz geprägt. Das Selbstbestimmungsrecht der Kinder wird gewahrt. Wir bestärken unsere Kinder darin, dass ihr Körper nur ihnen gehört, sie über ihn bestimmen dürfen und sie jederzeit das Recht haben „Nein“ zu sagen, wenn sie etwas nicht wollen. Wir verwenden keine Verniedlichungen bei der Bezeichnung der Geschlechtsorgane. Auch wir als Betreuungsperson handeln im täglichen Miteinander Grenzen achtend und aufmerksam, um unseren Kindern als Vorbild zu dienen.
2.3. Mit Kindern über sexuellen Missbrauch sprechen
Mit unseren Kindern über sexuellen Missbrauch zu sprechen, ist aufgrund der Altersstruktur schwierig. Wir müssen die Körpersprache der Kinder verstehen. Es gibt kein Kind, das seine Abwehr nicht auf die eine oder andere Weise zeigt: durch Abwenden des Kopfes, Zusammenbeißen der Zähne, Versteifen des ganzen Körpers, etc. Durch Beobachtungen und deren fortlaufende Dokumentation entwickeln wir ein Gespür für eventuelle Auffälligkeiten.
3.1. Einbezug und Information der Eltern
Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Schutzkonzeptes spielen die Eltern.
Wir informieren sie auf unterschiedliche Weise über Kinderschutz in unserer Einrichtung:
- beim Aufnahmegespräch
- bei Elternabenden
- durch Aushänge für Eltern
- in Elterngesprächen
- über Informationsblätter für Eltern
Wichtige Informationen wie zum Beispiel von unserem Träger, der Gemeinde, oder vom Landratsamt verschicken wir im E-Mail-Verteiler.
Die Eltern können sich jederzeit mit ihren Wünschen oder Ängsten und Sorgen per E-Mail, telefonisch oder per (anonymen) Brief an die Einrichtungsleitung, deren Stellvertretung oder an die Gruppenleitung wenden. Jede Beschwerde wird umgehend zur Kenntnis genommen und sofort gehandelt bzw. geklärt oder die betreffende Familie erhält von uns zeitnah eine Rückmeldung zur Bearbeitung ihrer Beschwerde.
Wir von der Kinderkrippe Unterm Regenbogen ergreifen in Zusammenarbeit mit unserem Träger, der Gemeinde Gröbenzell, all die genannten Maßnahmen, damit Prävention vor Missbrauch wirkt und wir unserem Schutzauftrag gerecht werden.
Als Grundlage unseres Schutzkonzeptes in der vorliegenden Form diente ein Beratungsprozess mit AMYNA | Projekte & überregionale Angebote.
Leitung der Kindertageseinrichtung: Stefanie Leichsenring-Brandl
Träger der Kindertageseinrichtung: Gemeinde Gröbenzell
Herausgeber dieser pädagogischen Konzeption: Gemeindliche Kinderkrippe „Unterm Regenbogen“
Redaktion und damit verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.): Erster Bürgermeister Martin Schäfer