Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen der Gemeinde Gröbenzell vom 01.01.2025
1. Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren werden nach der Kostensatzung der Gemeinde Gröbenzell in der jeweiligen Fassung i.V. mit dem Kommunalen Kostenverzeichnis in der jeweiligen Fassung erhoben.
2. Benutzungsgebühren
Bauliche Anlagen (einschl. Schilder, Pfosten, Masten u.ä.), soweit durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann.
1. Werbeanlagen
Schaukästen, Nasenschilder sowie feststehende Markisen, die mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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a) bis zu einer Größe von 0,6 m² Frontfläche | jährlich | 32,50 € | 63,75 € |
b) je weitere angefangene 0,5 m² Frontfläche | jährlich | 12,50 € | 32,50 € |
c) bei vorübergehender (tage- oder stundenweiser) Nutzung je angefangener m² Frontfläche | täglich | 1,25 – 6,25 € | 3,75 € |
Als Frontfläche rechnet diejenige Fläche mit der größten sichtbaren Ausdehnung. Schaukästen für Vereine mit gemeinnützigem Charakter, Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, soweit letztere Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. | gebührenfrei |
2. Warenautomaten
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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a) bis 0,6 m² Frontfläche | jährlich | 32,50 € | 63,75 € |
b) über 0,6 m² Frontfläche | jährlich | 63,75 € | 320,00 € |
Als Frontfläche rechnet diejenige Fläche mit der größten sichtbaren Ausdehnung.
3. Verkaufsstände u.ä.
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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a) feste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske u. dgl. je angefangene qm in Anspruch genommener Verkehrsfläche | monatlich | 12,50 -18,75 € | 32,50 € |
b) Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art je m² beanspruchter Verkehrsfläche | täglich | 0,65 – 1,90 € | 12,50 € |
4. Werbeveranstaltungen
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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z. B. Gewerbe- und Autoveranstaltung | täglich | 127,50 € | 320,00 € |
5. Sonstige gewerbliche Anlagen
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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a) wie z. B. Schilder, Transparente, Fahnen einschließlich Pfosten und Masten für gewerbliche Zwecke je Anlage | monatlich | 3,75 € | 32,50 € |
b) für nicht gewerbliche Zwecke | gebührenfrei |
6. Selbstbedienungsvorrichtungen
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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für Tageszeitungen pro Vorrichtung | jährlich | 32,50 € |
7. Sonstige Werbung
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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a) Verteilen geschäftlicher Werbezettel u.ä. für jede Aktion | 12,50 € | 63,75 € | |
b) Umherfahren und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke der Werbung (ausgenommen Wahlwerbung) pro Fahrzeug | täglich | 18,75 € | 63,75 € |
8. Tische und Sitzgelegenheiten
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden je angefangenem m² beanspruchter Verkehrsfläche | monatlich täglich | 6,25 – 18,75 € 0,63 – 3,75 € | 19,50 € 3,75 € |
9. Wartehallen, Informationsstände
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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ohne Verkaufsbetrieb, die dem öffentlichen. Interesse dienen | gebührenfrei |
10. Baustelleneinrichtungen
Baustofflagerungen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Maschinen, Baracken und Arbeitswagen, Geräte, Fahrzeuge sowie Hilfseinrichtungen Lagerplätze und Container.
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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bis 10 m² Nutzfläche, je m² | je angef. Woche | 6,00 € | |
je m² über 10 m², je m² | je angef. Woche | 5,50 € |
11. Zum Be- und Entladen
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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Be- und Entladen von Fahrzeugen bestimmte Vorrichtungen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen, je angefangenem m² beanspruchter öffentliche Verkehrsfläche | jährlich | 38,75 € | 192,00 € |
12. Fahrradständer
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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Fahrradständer und andere Vorrichtungen zum Abstellen von Fahrrädern pro angefangene qm in Anspruch genommene Fläche | jährlich | 6,25 € | 32,50 € |
13. Parkflächen an öffentlich betriebenen E-Ladesäulen
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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je Stellplatz / Parkbucht / Ladeplatz | monatlich | 25,00 € |
3. Rohr – und Kabelleitungen
14. Überspannungen
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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Überspannungen (Führung von Kabeln oder Leitungen oberhalb des öffentlichen Verkehrsgrunds zur Versorgung von Baustellen) inkl. Baustromkasten | monatlich | 50,00 € |
15. Leitungen der öffentlichen Versorgung
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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für Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser, der öffentlichen Abwasserentsorgung, jeweils mit Hausanschlüssen und Zubehör und sonstige Transportleitungen im öffentlichen Interesse (z. B. Gas- und Mineralölfernleitungen) | gebührenfrei |
4. Unerlaubte Sondernutzungen
15. Fahrzeuge
Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebührensatz Betrag | Mindestgebühr |
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Nicht zugelassene Fahrzeug, solche ohne eigene Antriebsmöglichkeit, soweit sie auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sind. | je angef. Woche | 50,00 € |
Gemeinde Gröbenzell, den 12.12.2024