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1. Verwaltungsgebühren

Verwaltungsgebühren werden nach der Kostensatzung der Gemeinde Gröbenzell in der jeweiligen Fassung i.V. mit dem Kommunalen Kostenverzeichnis in der jeweiligen Fassung erhoben.

2. Benutzungsgebühren

Bauliche Anlagen (einschl. Schilder, Pfosten, Masten u.ä.), soweit durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann.

1. Werbeanlagen

Schaukästen, Nasenschilder sowie feststehende Markisen, die mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz BetragMindestgebühr
a) bis zu einer Größe von 0,6 m² Frontflächejährlich32,50 €63,75 €
b) je weitere angefangene 0,5 m² Frontflächejährlich12,50 €32,50 €
c) bei vorübergehender (tage- oder stundenweiser) Nutzung je angefangener m² Frontflächetäglich1,25 – 6,25 €3,75 €
Als Frontfläche rechnet diejenige Fläche mit der größten sichtbaren Ausdehnung. Schaukästen für Vereine mit gemeinnützigem Charakter, Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, soweit letztere Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.gebührenfrei

2. Warenautomaten

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
a) bis 0,6 m² Frontflächejährlich32,50 €63,75 €
b) über 0,6 m² Frontflächejährlich63,75 €320,00 €

Als Frontfläche rechnet diejenige Fläche mit der größten sichtbaren Ausdehnung.

3. Verkaufsstände u.ä.

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
a) feste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske u. dgl. je angefangene qm in Anspruch genommener Verkehrsflächemonatlich12,50 -18,75 €32,50 €
b) Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art je m² beanspruchter Verkehrsflächetäglich0,65 – 1,90 €12,50 €

4. Werbeveranstaltungen

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
 z. B. Gewerbe- und Autoveranstaltungtäglich127,50 €320,00 €

5. Sonstige gewerbliche Anlagen

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
a) wie z. B. Schilder, Transparente, Fahnen einschließlich Pfosten und Masten für gewerbliche Zwecke je Anlagemonatlich3,75 €32,50 €
b) für nicht gewerbliche Zweckegebührenfrei

6. Selbstbedienungsvorrichtungen

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
für Tageszeitungen pro Vorrichtungjährlich32,50 €

7. Sonstige Werbung

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
a) Verteilen geschäftlicher Werbezettel u.ä. für jede Aktion12,50 €63,75 €
b) Umherfahren und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke der Werbung (ausgenommen Wahlwerbung) pro Fahrzeugtäglich18,75 €63,75 €

8. Tische und Sitzgelegenheiten

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden je angefangenem m² beanspruchter Verkehrsflächemonatlich
täglich
6,25 – 18,75 €
0,63 – 3,75 €
19,50 €
3,75 €

9. Wartehallen, Informationsstände

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
ohne Verkaufsbetrieb, die dem öffentlichen. Interesse dienengebührenfrei

10. Baustelleneinrichtungen

Baustofflagerungen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Maschinen, Baracken und Arbeitswagen, Geräte, Fahrzeuge sowie Hilfseinrichtungen Lagerplätze und Container.

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
bis 10 m² Nutzfläche, je m²je angef. Woche6,00 €
je m² über 10 m², je m²je angef. Woche5,50 €

11. Zum Be- und Entladen

Art der SondernutzungZeitraum
Gebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
Be- und Entladen von Fahrzeugen bestimmte Vorrichtungen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen, je angefangenem m² beanspruchter öffentliche Verkehrsflächejährlich38,75 €192,00 €

12. Fahrradständer

Art der SondernutzungZeitraum
Gebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
Fahrradständer und andere Vorrichtungen zum Abstellen von Fahrrädern pro angefangene qm in Anspruch genommene Flächejährlich6,25 €32,50 €

13. Parkflächen an öffentlich betriebenen E-Ladesäulen

Art der SondernutzungZeitraum
Gebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
je Stellplatz / Parkbucht / Ladeplatzmonatlich25,00 €

3. Rohr – und Kabelleitungen

14. Überspannungen

Art der SondernutzungZeitraum
Gebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
Überspannungen (Führung von Kabeln oder Leitungen oberhalb des öffentlichen Verkehrsgrunds zur Versorgung von Baustellen) inkl. Baustromkastenmonatlich50,00 €

15. Leitungen der öffentlichen Versorgung

Art der SondernutzungZeitraum
Gebührensatz
Betrag
Mindestgebühr
für Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser, der öffentlichen Abwasserentsorgung, jeweils mit Hausanschlüssen und Zubehör und sonstige Transportleitungen im öffentlichen Interesse (z. B. Gas- und Mineralölfernleitungen)gebührenfrei

4. Unerlaubte Sondernutzungen

15. Fahrzeuge

Art der SondernutzungZeitraumGebührensatz BetragMindestgebühr
Nicht zugelassene Fahrzeug, solche ohne eigene Antriebsmöglichkeit, soweit sie auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sind.je angef. Woche50,00 €

Gemeinde Gröbenzell, den 12.12.2024