Haushaltssatzung 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck)
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gröbenzell folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit | |
dem Gesamtbetrag der Erträge von | 46.886.691 € |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von | – 50.262.317 € |
und dem Saldo (Jahresergebnis) von | – 3.375.626 € |
2. im Finanzhaushalt | |
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit | |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 45.299.269 € |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | – 46.676.618 € |
und einem Saldo von | – 1.377.349 € |
b) aus Investitionstätigkeit mit | |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 691.915 € |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | – 2.728.730 € |
und einem Saldo von | – 2.036.815 € |
c) aus Finanzierungstätigkeit mit | |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von | 0 € |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von | – 785.450 € |
und einem Saldo von | – 785.450 € |
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von | – 4.199.614 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
gez. Gemeinde Gröbenzell
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und alle weiteren Anlagen können auf Anfrage bei der Finanzverwaltung eingesehen werden.