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Haushaltssatzung der Gemeinde Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gröbenzell folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

1.    im Ergebnishaushalt mit 
dem Gesamtbetrag der Erträge von46.886.691 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von– 50.262.317 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von– 3.375.626 €
  
2.    im Finanzhaushalt 
       a)  aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 
            dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von45.299.269 €
            dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von– 46.676.618 €
            und einem Saldo von– 1.377.349 €
  
       b)  aus Investitionstätigkeit mit 
            dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von691.915 €
            dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von– 2.728.730 €
            und einem Saldo von– 2.036.815 €
  
       c)  aus Finanzierungstätigkeit mit 
            dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von0 €
            dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von– 785.450 €
            und einem Saldo von– 785.450 €
  
       d)  und dem Saldo des Finanzhaushalts von– 4.199.614 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

gez. Gemeinde Gröbenzell

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und alle weiteren Anlagen können auf Anfrage bei der Finanzverwaltung eingesehen werden.