Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei
Die Gemeinde Gröbenzell erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVB. S. 264, BayRS 2021-1-1), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08.03.2016 (GVBI. S. 36) folgende Satzung:
§1
Allgemeines
- Die Nutzung der Medien der Gemeindebücherei Gröbenzell in den Räumlichkeiten ist grundsätzlich gebührenfrei, sofern diese Gebührensatzung nichts Abweichendes festsetzt. Entstehen durch die Nutzung oder durch Leistungen für Benutzerinnen oder Benutzer Auslagen, so sind diese neben den Nutzungsgebühren zu entrichten.
- Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige Leistungen der Gemeindebücherei Gröbenzell in Anspruch nimmt.
§2
Jahresgebühr
- Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung und erhebt für die Nutzung folgende Gebühren:
- Erwachsene zahlen jährlich 15,00 Euro.
- Erwachsene Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Bürgerinnen und Bürger, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ableisten, Schwerbehinderte, Rentner mit Bezug von „Grundsicherung im Alter“ bezahlen bei Vorlage eines Nachweises jährlich 7,50 Euro.
- Die Familienkarte (2 Erwachsene + eigene Kinder bis zur Volljährigkeit eines Hausstandes unter Vorlage eines Adressnachweises) kostet jährlich 25,00 Euro.
- Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Nutzung der Gemeindebücherei kostenfrei; ebenso für (nachgewiesene) Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte.
- Die Zahlung der Gebühr berechtigt Benutzerinnen und Benutzer für zwölf Monate ab der ersten Ausleihe, Medien zu entleihen und Zugriff auf die Online-Angebote der Gemeindebücherei Gröbenzell zu erhalten.
- Für Kindereinrichtungen, Schulen, Alteneinrichtungen, Gemeinde- und andere Institutionen wird keine Gebühr erhoben.
§3
Säumnis- und Mahngebühren
- Überschreiten Benutzerinnen oder Benutzer die gesetzte Leihfrist, ist eine Säumnisgebühr zu entrichten. Pro Medium und angefangene Woche der Leihfristüberschreitung werden 1,00 Euro erhoben.
- Müssen Benutzerinnen oder Benutzer wegen Überschreitung der Leihfrist angemahnt werden, ist eine Gebühr zu entrichten:
1. Mahnung: 1,00 Euro
2. Mahnung: 5,00 Euro
3. Mahnung: 7,00 Euro - Für Kindereinrichtungen, Schulen, Alteneinrichtungen, Gemeinde- und andere Institutionen werden keine Säumnis- und Mahngebühren erhoben.
§4
Veranstaltungen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen kann eine Gebühr zur Deckung des Aufwandes erhoben werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Kosten der Veranstaltung (Art, Umfang und Zielpublikum). Die Gebühr wird fällig mit dem Erwerb der Eintrittskarte. Die Büchereileitung legt im genannten Rahmen die Gebühr für die Veranstaltung fest.
Gebührenkatalog:
Veranstaltungen zur Lese-, Medien- oder Bildungsförderung: kostenlos
Klassenführungen, Vorlesen, Bilderbuchkino, etc.
Veranstaltungen mit externen Anbietern: von min. 5,00 Euro bis max. 25,00 Euro pro Person
Lesungen mit Autoren, Vorträge, Workshops, etc.
Materialkosten: von 1,00 Euro bis max. 30,00 Euro pro Teilnehmer
Bastelmaterialien, Materialien für Workshops (z.B. Adventskranzbinden, Kosmetika herstellen, Pflanzaktionen, etc.)
§5
Weitere Gebühren
- Vorbestellungsgebühr: 1,00 Euro
- Fernleihgebühr: 4,00 Euro
- Ausweisersatzgebühr: 5,00 Euro
§6
Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Gemeindebücherei Gröbenzell vom 01.03.2021 außer Kraft.
Gröbenzell, den 12.12.2024