Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei
Die Gemeinde Gröbenzell erlasst aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVB. S. 264, BayRS 2021-1-1), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08.03.2016 (GVBI. S. 36) folgende Satzung:
§1
Allgemeines
- Die Nutzung der Medien der Gemeindebücherei Gröbenzell in den Räumlichkeiten ist grundsätzlich gebührenfrei, sofern diese Gebührensatzung nichts Abweichendes festsetzt. Entstehen durch die Nutzung oder durch Leistungen für Benutzer*innen Auslagen, so sind diese neben den Nutzungsgebühren zu entrichten.
- Gebührenschuldner*in ist, wer gebührenpflichtige Leistungen der Gemeindebücherei Gröbenzell in Anspruch nimmt.
§2
Jahresgebühr
- Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung und erhebt für die Nutzung folgende Gebühren:
- Erwachsene zahlen jährlich 12,00 Euro oder vierteljährlich 4,00 Euro.
- Erwachsene Auszubildende, Schüler*innen, Studierende, lnhaber*innen der Ehrenamtskarte und Burger*innen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ableisten, bezahlen bei Vorlage eines Nachweises jährlich 6,00 Euro oder vierteljährlich 2,00 Euro.
- Die Familienkarte (2 Erwachsene + eigene Kinder bis zur Volljährigkeit eines Hausstandes unter Vorlage eines Adressnachweises) kostet jährlich 20,00 Euro.
- Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Nutzung der Gemeindebücherei kostenfrei; ebenso für (nachgewiesene) Empfänger*innen von Sozialleistungen.
- Die Zahlung der Gebühr berechtigt Benutzer*innen für zwölf bzw. drei Monate ab der ersten Ausleihe, Medien zu entleihen und Zugriff auf die Online-Angebote der Gemeindebücherei Gröbenzell zu erhalten.
- Für Kindereinrichtungen, Schulen, Alteneinrichtungen, Gemeinde- und andere Institutionen wird keine Gebühr erhoben.
§3
Säumnis- und Mahngebühren
- Überschreiten Benutzer*innen die gesetzte Leihfrist, ist eine Säumnisgebühr zu entrichten. Pro Medium und Öffnungstag der Leihfristüberschreitung werden 0,20 Euro erhoben, höchstens jedoch 15,00 Euro.
- Müssen Benutzer*innen wegen Überschreitung der Leihfrist angemahnt werden, ist eine Gebühr zu entrichten:
1. Mahnung: 1,00 Euro
2. Mahnung: 5,00 Euro
3. Mahnung: 7,00 Euro - Für Kindereinrichtungen, Schulen, Alteneinrichtungen, Gemeinde- und andere Institutionen werden keine Säumnis- und Mahngebühren erhoben.
§4
Weitere Gebühren
- Vorbestellungebühr: 1,00 Euro
- Fernleihgebühren: 2,50 Euro
- Ausweisersatzgebühren: 5,00 Euro
- Kopiergebühren DIN A4: 0,10 Euro (schwarz/weiß), 0,20 Euro (farbig)
§5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft.
Gröbenzell